Mit den sperrigen Titeln „Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“ [1] oder „Richtlinie 2010/30/EU über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen“ [2] kann wohl kaum ein Verbraucher etwas anfangen. Mit den konkreten Auswirkungen der Ecodesign- bzw. der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie und ihren Durchführungsverordnungen dagegen schon. Bestes Beispiel: das EU-Effizienzlabel, das bei Waschmaschinen, Kühlschränken oder Glühbirnen den Energieverbrauch dieser Produkte auf einen Blick erkennbar machen und die Kaufentscheidung hin zu besonders energieeffizienten Produkten lenken soll – wenn nicht zuvor schon unzureichend effiziente Produkte vom Markt genommen wurden.
In der Klima- und Lüftungstechnik waren bisher nur wenige Produkte von diesen gesetzlichen Bestimmungen betroffen. Raumklimageräte etwa müssen bei einer Kühlleistung bis 12 kW seit 2013 in Energieeffizienzklassen A +++ bis D eingestuft werden, ein entsprechendes Energielabel tragen und im Kühlbetrieb mindestens die Anforderungen der Energieeffizienzklasse A erfüllen [3]. Für Ventilatoren ab 125 Watt gelten ebenfalls seit 2013 Mindestanforderungen, die zu Beginn dieses Jahres verschärft wurden [4].
Wenn zum 1. Januar 2016 die beiden EU-Verordnungen 1253/2014 [5] und 1254/2014 [6] in Kraft treten, greifen erstmals auch die Ecodesign-Anforderungen an RLT-Zentral- und Wohnungslüftungsgeräte. RLT-Zentralger& ...
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Ecodesign in der Lüftungstechnik
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