Seriöse Berechnungen anhand der DIN 1946-6 führen zu dem Ergebnis, dass das Lüftungskonzept für hochgedämmte und dichte Effizienzhäuser eine maschinelle Lüftung verlangt. Dem Bewohner kann nicht zugemutet werden, mit reiner Fensterlüftung für den notwendigen Luftaustausch zu sorgen. Zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen das inzwischen. Welche Anlagentechnik für den sicheren, hygienisch notwendigen Luftwechsel geeignet ist, wird aber in der Regel rein aus der Perspektive der Energieaufnahme und Investitionshöhe entschieden. Zu kurz kommt dabei der eigentliche Sinn einer kontrollierten Wohnungslüftung, nämlich die Absicherung eines gesunden Raumklimas. Mehr noch: Energie wird sogar verschwendet, wenn eine Lüftungsanlage nicht die Komfortansprüche der Bewohner erfüllt und deshalb durch Fensterlüftung ersetzt wird.
Kann bei energieeffizienter Bauweise auf eine kontrollierte Wohnungslüftung verzichtet werden? Würde diese Frage mit den Bestimmungen der sogenannten EnEV easy beantwortet, dann vielleicht. Mit dem Modellgebäudeverfahren für nicht gekühlte Wohngebäude kann seit November 2016 die Erfüllung der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachgewiesen werden – und zwar bis zur Erstellung des Energieausweises. Das Planen mit vorgegebenen Gebäudemodellen und Ausstattungsvarianten erspart die Berechnung des tatsächlichen Primärenergieverbrauchs des Hauses. In der EnEV easy stehen dafür 13 Anlagenkonzepte zur Auswahl. Aber nur sechs Konzepte beinhalten eine Lüftungsanlage. Die Kriterien zulässiger Lüftungsanlagen beschränken sich dabei auß ...
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