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LESERBRIEFE

Unerträgliches hin und her bei Förderung

Zum Antragsstopp im Förderprogramm zur Vor-Ort-Energieberatung erreichte uns folgender Leserbrief:

„Nach der letzten Mitteilung des BAFA, dass nun keine Förderung für die Vor-Beratung mehr bezahlt werden kann, kam ein Sturm der Entrüstung. Etwa 20 Verträge waren meinerseits bereits mit den Beratungsempfängern abgeschlossen und auf dem Weg zum BAFA. Nach der Ablehnung war es nicht einfach, den Sanierungswilligen zu erklären, dass der Vertag nun ungültig sei. Die Vorgehensweise hat beileibe nicht den Eindruck einer seriösen Abwicklung erweckt. Ich habe mich wiederholt dem Vorwurf des Abzockens ausgesetzt gefühlt. Das Bundesamt interessierte dieses wenig.

Ich hoffe sehr, dass das neue Verfahren erheblich schneller ist. BAFA und KfW arbeiten bedauerlicherweise in keiner Weise zusammen, so dass alles, was man draußen dem Kunden sagt, nach der Rückkehr ins Büro bereits hinfällig sein kann. Aber ein Beratungsempfänger bringt keinerlei Verständnis auf, wenn ein Vor-Ort-Berater mit einem offiziellen und gültigen Flyer des BAFA den Gang der Handlung erklärt und Stunden später dem Sanierungswilligen erklärt, dass alles, was im Flyer steht und gleichzeitig auf der Webseite des BAFA nachzulesen ist, keine Gültigkeit mehr hat. Als Berater habe ich da im Regen gestanden.

Auch ist es einfach nicht möglich, dem Beratungsempfänger die enorm lange Laufzeit eines Beratungsverfahrens zu erklären. Ich berate eine größere Zahl älterer Eigentümer, die nicht zuletzt durch meine Werbung für seriöse Abwicklung und Hinweise auf Fördermittel den Entschluss zu einer umfassenden energetischen Sanierung gefasst haben.

Es ist mir bedauerlicherweise passiert, dass ein solcher Beratungsempfänger zwischenzeitlich verstorben ist, nachdem sich das Verfahren sechs Monate hinzog. Ich wünsche keinem meiner Kollegen eine vergleichbare Situation, denn das supergenaue Bundesamt will nicht verstehen, dass die Unterschrift auf dem Erklärungsformular nunmehr vom Nachlassverwalter unterzeichnet wird und somit nicht deckungsgleich mit dem Antrag sein kann.

Die gesamte Beratung ist nach meinem Dafürhalten sinnlos geworden:

  1. Nach Abschluss des Beratervertrages teilt die KfW wie geschehen mit, dass die Förderung im Programm 130 am nächsten Ersten erheblich geändert wird. Anträge sind bis zum … einzureichen. Um dem Sanierungswilligen die Konditionen zu sichern, legt der Energieberater Nachtschichten ein. Lächerlicherweise teilt das BAFA postwendend mit, dass eine schnelle Beratung förderschädlich ist. Wir schicken also den Kunden mit einer schnellen CO2-Berechnung zur Bank deren Ergebnis nicht ohne die komplette Berechnung des Hauses zu erreichen ist. Gleichzeitig soll der Energieberater bestätigen, dass diese Ergebnisse nur mit diese oder jenen Ergebnissen erreicht werden kann. Somit wird der Antrag auf Förderung vor der Beratung eingereicht. Erst mal das Geld… dann sehen wir weiter. Welch ein Schwachsinn. Die passiert ja nun laufend, denn das nächste Rennen geht dann wieder los, wenn der Tilgungszuschuss ganz kurzfristig reduziert wird.
  2. Die Baden-Württembergische Durchführungsverordnung (DVO) Zur EnEV verpflichtet den Energieberater zur Ausstellung des Energie-Bedarfsausweises nach §13. Bei Nichtbeachtung droht Strafe. „Strafe“ droht aber vom BAFA auch bei vorzeitiger Ausgabe.
  3. Wer noch im September einen Beratungsauftrag entgegennimmt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Ärger vorprogrammiert ist. Der Bundesbürger weiß sehr wohl, dass es sinnvoll sein wird, den alten Mehrwertsteuersatz bei seiner Sanierung einzuplanen. Ein BAFA weiß das nicht, denn wenn der Beratungsauftrag eintrifft, ist der neue Mehrwertsteuersatz bereits gültig.
  4. Mit großer Begeisterung haben wir Energieprofis im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass Arbeitplätze in der energetischen Sanierung schlummern. Wir haben einen furchtbaren Auftragsboom bei den Handwerkern: Im Februar 2006 verursacht durch einen KfW-Zinssatz von 1%eff. Der jetzige Zinssatz mit 2,88 %eff lockt nur noch ein müdes Lächeln hervor. Die Wirtschaft boomt – aber sicherlich nur noch so lange bis die Sanierungsaufträge abgeschlossen sind.
  5. Die große Hoffnung der Energieberater, die Förderung über das Jahr 2006 hinaus zu verlängern ist vielleicht erfüllt. Das neue Verfahren sollte Mitte August in Kraft sein. Das BAFA teilt dann mit, dass es auch Mitte Oktober sein kann. Realitätsfremde ist an der Tagesordnung. Wie sollen wir die hohen und seriösen Grundsätze der Energieberatung glaubwürdig umsetzen, ohne uns der Lächerlichkeit preiszugeben?“

Name und Adresse liegen der Redaktion vor. GLR