In einem Streit um Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung für einen Dachdecker, der bisher etwa 5 % seiner Arbeitszeit für die Energieberatung eingesetzt hat, hat das Landgericht Aachen kürzlich (noch nicht rechtskräftig) geurteilt, dass die Versicherung ihn nicht auf diese Tätigkeit verweisen darf. Eine solche Verweisung ist häufig nach den Versicherungsbedingungen möglich, wenn es sich um einen real existierenden Beruf handelt – also eine existenzerhaltende Tätigkeit möglich ist. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Tätigkeit als (Gebäude)Energieberater kein Beruf im Sinne der Versicherungsbedingungen sei, so die Richter in der mündlichen Verhandlung, sondern vielmehr eine Qualifikation, die mit einem Englisch-Sprachkurs gleichzusetzen sei (Bericht im GEB-Newsletter).
Ist jeder Energieberater ein Energieberater?
Mit gemischten Gefühlen haben unsere Leser in Kommentaren auf den richterlichen Vergleich reagiert. „Das Urteil gibt vor allem einen Einblick, wie die Leistungen und Qualifikationen eines Gebäude-Energieberaters eingeschätzt bzw. eingestuft werden. Dies finde ich schon ein bisschen erschreckend. Andererseits zeigt es aber auch auf, dass sich doch leider – bedingt durch die liberale Gesetzgebung – eine Vielzahl an wenig qualifizierten ‚Energieberatern’ auf dem Markt tummelt“, schrieb ein Leser und mahnte: „Eine geschützte Begrifflichkeit mit festen Zugangsvoraussetzungen (Qualifikationsnachweis) wäre eine zwingende Voraussetzung, um hier die gewünschte und benötigte hohe Qualität sicherzustellen.“
Das Dilemma eines nicht geschützten Berufes zog sich durch fast alle kritischen Kommentare, zum Beispiel: „Energieberatung verdient eine anständige und ordentliche Wertschätzung, die in dem Urteil fehlt. Andererseits ist es nicht verwunderlich, den gerade der Personenkreis ‚Nebenher-Energieberater’ hat die Energieberatung und alles was dahinter steht in Misskredit gebracht – auch der Kläger, der jetzt seine volle Rente will und dafür die Energieberatung entwertet.“ Oder: „Ich stelle bei meiner Tätigkeit immer wieder fest, dass es Energieberatern insbesondere in Fachkreisen an der Anerkennung fehlt, bei meinen Kunden ist sie jedoch sehr hoch, ebenso die Erwartungen. Oft auch, weil andere ‚Fachleute’ hauptsächlich etwas verkaufen wollten.“
Ist die Energieberatertätigkeit auskömmlich?
Insbesondere der Aspekt einer existenzerhaltenden Tätigkeit beschäftigte die Kollegen: „Sicherlich ist es richtig, dass es über Energieberatungen nicht möglich ist, ein an die Hartz-Sätze heranreichendes Einkommen sicherzustellen. Andererseits ist auch hier die Vielzahl der wenig qualifizierten Mitbewerber mit ihren unauskömmlichen Dumpingpreisen mitverantwortlich.“ Oder: „Energieberater ist keine Tätigkeit, die auskömmlich ist. Daher ist das Urteil aus pragmatischen Gründen ein Segen für den Dachdecker.“ Es gibt auch andere Erfahrungen: „So eine Aussage ist bedrückend, ändert aber nichts daran, dass ich mit Energieberatung mein Geld verdiene. Wenn das dann mal nicht mehr so sein sollte, werde ich einen Sprachkurs besuchen und damit mein Geld verdienen.“ GLR
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