Im GEB-Letter 12-2009 hatten wir die Wünsche von Gebäude-Energieberatern zur Bundestagswahl in einem Meinungsbild zusammengefasst (zum Artikel). Von vielen Kollegen erhielten wir dazu sehr positive Resonanz, ein Energieberater schrieb „Wo soll ich unterschreiben - damit die im Text genannten Forderungen durchgesetzt werden?“. Der Leserbrief von Thomas Möller, Energieberater aus München, setzt sich dagegen kritisch mit der Wunschliste auseinander:
„Die Forderungen der Energieberater nach mehr Qualität, höheren Qualifikationen, einer geschützten Berufsbezeichnung und einer Honorarordnung mit Mindesthonoraren sind infantil. Sie zeigen, dass Energieberater das Bewusstsein für den Dienstleistungsmarkt für Energieberatung nicht erlangt haben und dessen Marktsegmente nicht verstehen.
Richtig ist das Verbot der Verbrauchsausweise, nicht nur für Wohn-, sondern auch für Nicht-Wohngebäude. Damit sind Angebote für die Erstellung von Energieausweise über das Internet zu Dumpingpreisen nicht mehr möglich. Leider sind derartige Forderungen seitens der Energieberater-Verbände und der Presse in der letzten Zeit verstummt.
Energieberater, die ständig höhere Qualifikationen, bessere Beratungsqualität und höhere Honorare fordern, verfolgen lediglich eine kleine Marktnische am oberen Ende des Marktes. Nur wenige Häuslebauer geben mindestens 50.000 Euro für die energetische Sanierung mit KfW-Förderung (mit Tilgungszuschuss) aus. Für diese Projekte sind Beratungshonorare zwischen 500 und 1000 Euro angemessen und auch wirtschaftlich. Es gibt jedoch viel mehr Kunden, die nur eine einfache Orientierungs-Beratung oder einen Rat für kleinere Maßnahmen benötigen, um entscheiden zu können, ob das Sanierungsprojekt überhaupt eine wirtschaftlich sinnvolle Investition ist. Diese Kunden geben für diese Beratung keine 500 Euro aus. Für solche Beratungen benötigt man auch keine höhere Qualifikation, als für die Ausstellerberechtigung für Energieausweise oder Erstellung von Beratungsberichten nach dem „BAFA-Standard“.
Wer als Energieberater den Einstiegsmarkt ignoriert, schadet sich im Endeffekt selbst. Kunden, die eine vernünftige Orientierungsberatung erhielten, kommen später wieder für weiteren Rat oder Beratungsprojekte auf den Energieberater zu (Kundenbindung).
Die Einführung einer geschützten Berufsbezeichnung ist kein Garant für bessere Beratungsqualität. Dies zeigt sich an vielen vereidigten Gutachtern, die z.B. Gutachten für Schimmelpilz-Schäden erstellen, jedoch keinen blassen Schimmer von den Ursachen für die Entstehung von Schimmelpilz in Wohnungen haben.
Würden Energieberater, die nach mehr Regulierung und dirigistischen Maßnahmen rufen, sich mehr mit Marketing, Werbung und den Umgang mit Kunden kümmern, dann könnten sie erfolgreich das breite Marktpotenzial erschließen und ihr Einkommen steigern. Schauen Sie sich doch einmal Internet-Seiten von Energieberatern an. Sie sind meist eine werbemäßige Katastrophe."
Thomas Möller, München
Uns interessiert Ihre Meinung: redaktion.geb-letter@geb-info.de
Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der GEB-Redaktion wieder.
„Die Forderungen der Energieberater nach mehr Qualität, höheren Qualifikationen, einer geschützten Berufsbezeichnung und einer Honorarordnung mit Mindesthonoraren sind infantil. Sie zeigen, dass Energieberater das Bewusstsein für den Dienstleistungsmarkt für Energieberatung nicht erlangt haben und dessen Marktsegmente nicht verstehen.
Richtig ist das Verbot der Verbrauchsausweise, nicht nur für Wohn-, sondern auch für Nicht-Wohngebäude. Damit sind Angebote für die Erstellung von Energieausweise über das Internet zu Dumpingpreisen nicht mehr möglich. Leider sind derartige Forderungen seitens der Energieberater-Verbände und der Presse in der letzten Zeit verstummt.
Energieberater, die ständig höhere Qualifikationen, bessere Beratungsqualität und höhere Honorare fordern, verfolgen lediglich eine kleine Marktnische am oberen Ende des Marktes. Nur wenige Häuslebauer geben mindestens 50.000 Euro für die energetische Sanierung mit KfW-Förderung (mit Tilgungszuschuss) aus. Für diese Projekte sind Beratungshonorare zwischen 500 und 1000 Euro angemessen und auch wirtschaftlich. Es gibt jedoch viel mehr Kunden, die nur eine einfache Orientierungs-Beratung oder einen Rat für kleinere Maßnahmen benötigen, um entscheiden zu können, ob das Sanierungsprojekt überhaupt eine wirtschaftlich sinnvolle Investition ist. Diese Kunden geben für diese Beratung keine 500 Euro aus. Für solche Beratungen benötigt man auch keine höhere Qualifikation, als für die Ausstellerberechtigung für Energieausweise oder Erstellung von Beratungsberichten nach dem „BAFA-Standard“.
Wer als Energieberater den Einstiegsmarkt ignoriert, schadet sich im Endeffekt selbst. Kunden, die eine vernünftige Orientierungsberatung erhielten, kommen später wieder für weiteren Rat oder Beratungsprojekte auf den Energieberater zu (Kundenbindung).
Die Einführung einer geschützten Berufsbezeichnung ist kein Garant für bessere Beratungsqualität. Dies zeigt sich an vielen vereidigten Gutachtern, die z.B. Gutachten für Schimmelpilz-Schäden erstellen, jedoch keinen blassen Schimmer von den Ursachen für die Entstehung von Schimmelpilz in Wohnungen haben.
Würden Energieberater, die nach mehr Regulierung und dirigistischen Maßnahmen rufen, sich mehr mit Marketing, Werbung und den Umgang mit Kunden kümmern, dann könnten sie erfolgreich das breite Marktpotenzial erschließen und ihr Einkommen steigern. Schauen Sie sich doch einmal Internet-Seiten von Energieberatern an. Sie sind meist eine werbemäßige Katastrophe."
Thomas Möller, München
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