Teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW) werden hauptsächlich als Kältemittel eingesetzt. Zudem greifen nun schrittweise neue und verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit klimaschädlichen fluorierten Gasen (F-Gase). Bundesumweltministerin Steffi Lemke begrüßt die neue Regelung: „Die neue F-Gas-Verordnung wird einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Verordnung ist ein klares Signal an den Markt, dass Produkte mit klimaschädlichen F-Gasen mittelfristig in der EU keine Zukunft mehr haben.“ Klima- und umweltfreundliche Alternativen würden nach Übergangsfristen künftig zum Standard werden. Gleichzeitig werde es Ausnahmen und flexible Verfahrensweisen geben, wo der Umstieg noch nicht möglich sei.
Was die F-Gas-Verordnung vorsieht
Die F-Gas-Verordnung verbietet das Inverkehrbringen von neuen Produkten mit besonders klimaschädlichen F-Gasen. Es gelten Übergangsfristen. Zudem will die EU in einigen Anwendungen schrittweise ganz aus dem Einsatz von F-Gasen aussteigen. So dürfen beispielsweise bestimmte neue Monoblock-Wärmepumpen ab 2032 keine F-Gase mehr enthalten. Ähnliche Schritte sieht die Vorschrift für Split-Wärmepumpen und Split-Klimageräte vor, die ab 2035 keine F-Gase mehr enthalten dürfen. Die Verordnung enthält zudem umfassende Regelungen zu Schwefelhexafluorid, dem klimaschädlichsten Treibhausgas. So verbietet sie deren Einsatz in neuen elektrischen Schaltanlagen nach Übergangsfristen. Um die Energiewende nicht zu behindern, greifen die Regeln nur dann, wenn ausreichend Alternativen verfügbar sind. Zudem darf ab 2035 grundsätzlich nur noch aufgearbeitetes oder recyceltes Schwefelhexafluorid zur Wartung und Instandhaltung elektrischer Schaltanlagen verwendet werden. Quelle: BMUV / jb