Um die iKWK-Förderung zu erhalten, ist es laut Clearingstelle unerheblich, wenn die das durch die innovative erneuerbare Wärme erwärmte Trägermedium durch die KWK-Anlage des innovativen KWK-Systems nacherwärmt wird, um das von den Verbrauchern abgenommene Temperaturniveau zu erreichen. Das hat die neutrale Stelle in einem Hinweispapier bekanntgegeben. Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) begrüßt die Entscheidung. „Die Möglichkeit der Rücklaufeinspeisung trägt unmittelbar zum Grundgedanken von innovativen KWK-Systemen als Systeme mit hohen Anteilen von Wärme aus erneuerbaren Energien bei, wie sie im KWKG genannt sind“, erklärt Präsident Claus-Heinrich Stahl. Aus der Praxis seiner Mitglieder wisse der Verband, dass es einige Anwendungsfälle für iKWK-Projekte gebe, bei denen eine Rücklaufeinspeisung sinnvoll sei oder die dadurch erst ermöglicht werde. Insofern hält er den Hinweis der Clearingstelle für richtungsweisend.
Verband hat sich für Hinweis zu iKWK eingesetzt
Bei innovativer Kraft-Wärme-Kopplung handelt es sich um Projekte, die erneuerbare Energie, KWK und einen Stromerzeuger verbinden. In dem Hinweis der Clearingstelle war zu klären, ob der Förderanspruch für innovative KWK-Systeme gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1, § 8b des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 2020 in Verbindung mit der Ausschreibungsverordnung KWKAusV auch dann besteht, wenn die innovative erneuerbare Wärme in den Rücklauf eines Wärmenetzes eingespeist wird. Der B.KWK hatte zu dem im November 2021 gestarteten Hinweisverfahren in enger Abstimmung mit dem Fernwärmeverband AGFW, der Universität Duisburg-Essen, dem iKWK-Expertenrat und den Stadtwerken Lemgo seine Stellungnahme abgegeben und begründet, dass der Förderanspruch gerechtfertigt ist. Quelle: B.KWK / jb
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