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BAFA Förderprogramm für Netzwerke und Kommunen: Erfolg und Veränderung

Seit 1. Januar 2016 ist die neue Förderrichtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ in Kraft. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Im Fördermodul 2 wird die Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept oder die Neubauberatung von Nichtwohngebäuden gefördert. Nach Angaben von BMWi/BAFA wurde das Modul gut angenommen. Bis Ende Oktober wurden 68 Neubauberatungen und 225 Sanierungsberatungen gefördert. Die Förderung wurde vor allem für allgemeinbildende Schulen, Kindergarteneinrichtungen und Verwaltungsgebäude eingesetzt. Allerdings ist die Anzahl der Anträge je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Bayern ist mit 114 Anträgen Spitzenreiter, gefolgt von Baden-Württemberg mit 51 Anträgen und Rheinland-Pfalz, NRW sowie Niedersachsen mit jeweils 36, 29 und 26 Anträgen (Stand Ende Oktober). In den anderen Bundesländern gibt es noch Nachholbedarf. Ab dem Jahr 2017 werden die Module kommunale Energieeffizienz-Netzwerke und Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung der Förderrichtlinie in die Zuständigkeit des BMUB überführt. Das Beratungsmodul für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau verbleibt weiterhin beim BMWi. Die Durchführung erfolgt weiterhin durch das BAFA. Inhaltlich bleibt das Programm damit wie gewohnt bestehen.

www.bafa.de und www.bit.ly/geb1313

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