„Nach der großen Verunsicherung durch das Gebäudeenergiegesetz ist das Effizienzgesetz ein Lichtblick. Wir hätten uns natürlich langfristigere Planungssicherheit gewünscht, aber mit den erstmals verbindlichen Zielen bis 2030 ist der erste Schritt gemacht“ kommentiert Christian Noll vom Effizienzverband Deneff die jetzige Vorlage. Neben verlässlichen Zielen bräuchte es dringend eine Nachschärfung konkreter Maßnahmen, da sich bereits jetzt ein akuter Einbruch der Nachfrage bei Gebäudesanierung und Effizienzmaßnahmen in Unternehmen abzeichnet.
Das Gesetz gebe erstmals verbindliche Energieeinsparziele für Deutschland bis 2030 vor. Allerdings fordert der Verband die Bundesregierung auf, sich in ihrem Klimaschutzplan und mit Blick auf künftige Novellen für eine verbindliche Fortschreibung der Primär- und Endenergieziele des Energieeffizienzgesetzes bis 2045 auszusprechen. Die Primärenergieziele für die Zeit nach 2030 wurden kurzfristig durch den zuständigen Bundestagsausschuss aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Der Verband Kommunaler Unternehmen begrüßt diese Änderung dagegen als mehr Flexibilität und freut sich, dass während des Gesetzgebungsverfahrens das ursprünglich geplante Zwischenziel für das Jahr 2040 gestrichen wurde. „Mit Energieeinsparzielen bis 2030 fährt die Ampel effizienzpolitisch nur auf Sicht“, wendet Noll ein. Bisher liegt die Bundesrepublik im Europäischen Vergleich hinter Irland, Estland, Rumänien, Frankreich, Griechenland, Lettland, Dänemark und, Slowenien - bei den Effizienzfortschritten der letzten Jahre sogar in der Schlussgruppe. Für den Wirtschaftsstandort sei diese Entwicklung angesichts hoher Energiepreise zunehmend kritisch.
Energiemanagement und Abwärmenutzung gestärkt
Positiv hervorzuheben seien, so Noll, die ambitionierteren Schwellen für Energie- und Umweltmanagementsysteme, die gegenüber dem Regierungsentwurf auf 7,5 GWh pro Jahr gesenkt wurden. Zusätzlich müssten künftig dabei auch Abwärmequellen und Möglichkeiten der Abwärmerückgewinnung und -nutzung sowie eine Wirtschaftlichkeitsbewertung über umsetzbare Maßnahmen erfasst werden. Das Energieeffizienzgesetz stellt zudem erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren.
Auch der Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft (BDEW) bewertet das Gesetz positiv. Es enthalte sinnvolle Maßnahmen, um zusätzliche Einsparungen bei Unternehmen zu erzielen. Auch der BDEW begrüßt, dass zukünftig alle Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) verpflichtet sind, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. „Die Einsparmaßnahmen dürfen nicht zu einer weiteren finanziellen oder bürokratischen Belastung für Menschen und Wirtschaft führen. Kritisch ist aus Sicht des BDEW, dass der Wechsel auf klimaneutrale erneuerbare Energieträger nicht adressiert wird“, schränkt der Verband ein. Fraglich sei, ob genügend Energieberater und Zertifizierer zur Verfügung stünden, um die Vielzahl der neu einzuführenden Managementsysteme zu begleiten und zu zertifizieren. Quellen: Deneff, VKU, BDEW / pgl