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Klimapaket

BEHG-Entwurf: Bundesratsausschüsse wenig angetan

© lukpedclub / iStock / Getty Images Plus
Der Bundesrat berät den Entwurf des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) fristverkürzt bereits am 8. November 2019 und wird dann voraussichtlich gemäß Artikel 76 Absatz 2 Grundgesetz eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf abgeben.

Wie diese ausfallen wird, ist vor der Bundesratssitzung reine Spekulation. Die federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U), der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) haben allerdings in ihren Empfehlungen (Bundesrats-Drucksache 533/1/19) nur 35 Worte für Lob benutzt. Mit 1300 Worten wird zum Teil heftig kritisiert, werden verpasste Chancen und Risiken benannt, Sorgen und erhebliche Bedenken vorgetragen.

Auszüge

„Er [der Bundesrat] bedauert, dass eine Länder- und Verbändebeteiligung zum BEHG vor Befassung des Bundeskabinetts mit der Frist eines Arbeitstages erfolgte und auch durch die Fristverkürzung im ersten Durchgang die dem Bundesrat zur Verfügung stehende Zeit für die Einbringung und Diskussion von notwendigen Änderungen und Ergänzungen nicht ausreicht. Insbesondere angesichts des langen Vorlaufs des Vorhabens ist der Bedarf für das stark verkürzte Beratungsverfahren nicht nachvollziehbar. Auch im Hinblick auf die Komplexität der Etablierung eines neuen Handelssystems und den geplanten Start der CO2-Bepreisung Anfang 2021 ist dieses Vorgehen unangemessen. Es wird dem Anspruch, dass der Klimaschutz eine Gemeinschaftsaufgabe aller staatlichen Ebenen ist, nicht gerecht.“ (U)

„Der Bundesrat stellt fest, dass es mit der Möglichkeit von CO2-Aufschlägen auf bestehende Energiesteuern inklusive der Einführung einer Kerosinsteuer auf Inlandsflüge ein einfaches, bürokratiearmes, verfassungskonformes und leicht zu implementierendes System für eine wirksame CO2-Bepreisung gibt. Er hält diese einfache Bepreisungsoption für vorzugswürdig gegenüber dem vorgeschlagenen bürokratisch überfrachteten Hybridsystem aus Emissionshandelssystem und CO2-Besteuerung. […]“ (U)

„Er [der Bundesrat] nimmt zur Kenntnis, dass die Bundesregierung zum Ausgleich der Mehrbelastung plant, u. a. die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer anzuheben, eine Mobilitätsprämie einzuführen, das Wohngeld anzuheben sowie die EEG-Umlage minimal abzusenken [Anmerkung: das sind keine Bestandteile des BEHG-Entwurfs]. Der gewählte Regelungsweg ist aus Sicht des Bundesrates weder transparent noch sozial gerecht und unter Klimaschutzgesichtspunkten widersprüchlich. Er fordert die Bundesregierung auf, stattdessen eine Rückerstattung in voller Höhe u.a. über eine deutlichere Senkung der Stromnebenkosten, insbesondere durch die Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß und die Einführung eines Energiegeldes vorzunehmen. Dies würde im Sinne einer doppelten Dividende zudem die Sektorenkopplung und auch private Klimaschutzmaßnahmen anreizen.“ (U)

„Bezüglich des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Systems weist der Bundesrat mit Sorge auf Stellungnahmen von Rechtswissenschaftlern mit Hinweisen auf die verfassungsrechtliche Unzulässigkeit des BEHG hin. Er bittet die Bundesregierung um sorgfältige Prüfung der Hinweise und ggf. Überarbeitung des Gesetzentwurfs. Sollten sich Hinweise auf relevante verfassungsrechtliche Risiken verdichten, die sich nicht mit einer Anpassung des Gesetzentwurfs lösen lassen, fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zügig die alternative Option der CO2-orientierten Anhebung der Energiesteuersätze auf den Weg zu bringen.“ (U)

„Der Bundesrat hält über eine CO2-Bepreisung hinaus eine umfassende und systematische Reform des bestehenden Systems aus Abgaben und Umlagen im Energiesektor sowie den Abbau der klimaschädlichen Subventionen weiterhin für erforderlich, um Verzerrungen und Fehlanreize zu beseitigen. Er bittet die Bundesregierung, zügig ein Gesamtkonzept auf den Weg zu bringen. Langfristiges Ziel ist eine möglichst EU-weit einheitliche CO2- Bepreisung in allen Sektoren.“ (U)

„Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Nichterreichen der nationalen Verpflichtungen im Rahmen der EU-Lastenteilung Emissionszuweisungen von anderen EU-Mitgliedstaaten zugekauft werden. Aus Sicht des Bundesrates sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Verpflichtungen Deutschlands aus eigener Kraft zu erfüllen, da es auch für andere EU-Länder eine zunehmende Herausforderung wird, die Ziele der Lastenteilungsverordnung einzuhalten. Dies gilt umso mehr, wenn im weiteren Verfahren der Vorschlag der designierten Präsidentin der EU-Kommission angenommen wird, das EU-Ziel 2030 in Richtung 55 Prozent THG-Minderung zu erhöhen. Überdies wären mit einem möglichen Zukauf von Zertifikaten unabsehbar hohe Kostenrisiken verbunden.“ (U)

„Im Hinblick auf die angeführten nationalen Verpflichtungen und zur Erreichung der Klimaziele hält der Bundesrat die im Gesetzentwurf genannten Fest- bzw. Höchstpreise für Emissionszertifikate gemäß § 10 Absatz 2 BEHG für sehr unzureichend. Die für die Zielerreichung erforderliche Lenkungswirkung ist gemäß Stellungnahmen und Konzepten verschiedener Institute und Wissenschaftler/-innen – auch von Beratern der Bundesregierung – erst ab CO2-Preisen von mindestens 40 Euro pro Tonne zum Einstieg und einem schrittweisen weiteren Anstieg bis 2030 zu erwarten. Bezogen auf den Preispfad im Gesetzentwurf wären nach 2026 voraussichtlich erhebliche Preissteigerungen zur Erreichung des Klimaschutzziels 2030 erforderlich. Durch den im Gesetzentwurf derzeit festgelegten, systemfremden Fest- bzw. Höchstpreis drohen Fehlinvestitionen in der Wirtschaft und bei privaten Haushalten, weil die Preisobergrenze eine Planungssicherheit suggeriert, die dann nur unter Aufgabe der Zielerreichung oder bei Zukauf von Zertifikaten unter hoher Belastung der öffentlichen Haushalte Bestand haben wird oder aufgegeben werden muss zugunsten einer nicht gedeckelten Preisbildung.“ (U)

„Der Bundesrat bedauert, dass im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2030 eine umfassende Prüfung und Reform der Energiesteuern, -umlagen und -abgaben nicht vorgesehen ist und bittet die Bundesregierung daher um Prüfung, wie das derzeitige System von Steuern, Gebühren, Umlagen und Abgaben im Energiebereich konsolidiert und reformiert werden kann, um besser als bisher zur Zielerreichung im Klimaschutz beizutragen.“ (U, Wi)

„Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass der Vollzug des vorliegenden Gesetzes zu einem bedeutenden Aufwuchs der Bürokratie für die Wirtschaft führt. Der Erfüllungsaufwand für die Unternehmen könnte sich nachteilig auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, die Regelungen und die Umsetzung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes in der Weise zu vereinfachen, dass sowohl die Unternehmen als auch die Verwaltung nicht über das erforderliche Maß belastet werden.“ (U, Wi)

„Der Bundesrat weist darauf hin, dass über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen des Klimapaketes keine Verständigung mit den Ländern und Gemeinden erzielt wurde. In der Betrachtung aller Maßnahmen werden für den Bund erhebliche Mehreinnahmen prognostiziert, während Länder und Gemeinden ausschließlich finanzielle Mehrbelastungen tragen werden.“ (Fz)

„Für den Bundesrat stellen die Klimaschutzmaßnahmen ein Paket dar, aus dem nicht einzelne Maßnahmen isoliert betrachtet werden können, zumal Mehrsteuern für den Bund mit geringeren Steuereinnahmen von Ländern und Gemeinden korrespondieren können. Der Bundesrat erwartet, dass die finanziellen Auswirkungen in einem einheitlichen Verfahren zwischen Bund und Ländern geklärt werden, bevor erste Gesetze verabschiedet werden.“ (Fz)

„Der Bundesrat bedauert, dass der Gesetzentwurf nur einen zögerlichen Einstieg in eine marktbasierte CO2-Bepreisung vorsieht. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zur Sicherung der Akzeptanz und der sozialen Ausgewogenheit der mit dem neu geschaffenen nationalen Emissionshandelssystem verbundenen Belastungen eine stärkere Reduzierung der EEG-Umlage anzustreben als im Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplan 2050 vorgesehen.“ (Fz)

Man darf gespannt sein, welche Empfehlungen der Bundesrat letztendlich in seine Stellungnahme übernimmt. Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat sogar, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Ebenso spannen wird es, wie sich der Bundestag verhält. Denn viele der Argumente, zumeist wurden sie schon vor der Abschlusssitzung des Klimakabinetts in die öffentliche Diskussion eingebracht, haben eine hohe Relevanz. Dass eine CO2-Bepreisung zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich ist, wird inzwischen von einer großen Mehrheit der Gesellschaft getragen. Die mit dem BEHG entworfene Lösung steht jedoch deutlich im Kontrast zu den bisher vorgeschlagenen und als wirksam bewerteten Lösungen. GLR

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