Herr Feldmann, Sie sind externer Sachverständiger für Energie und Wohnungsbau der KfW Bankengruppe in der Stabsstelle Nachhaltigkeit. Was sind dort Ihre Aufgaben?
Ich betreibe eigentlich ein Ingenieurbüro in Darmstadt und komme ursprünglich vom Institut Wohnen und Umwelt. Seit drei Jahren arbeite ich daneben als externer Sachverständiger für die KfW in der Stabsstelle Nachhaltigkeit. Ich unterstütze das KfW-Personal bei der Abwicklung von Kreditanträgen im Bereich energieeffizientes Bauen und Sanieren. Ich bin insbesondere Ansprechpartner für Fragen zur EnEV, den EnEV-Normen sowie der technischen Umsetzung der KfW-Förderprogramme und deren Merkblätter.
Wie werden Kreditanträge für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm bisher von der KfW kontrolliert?
Schon immer müssen zu Beginn der Sachverständige des Kreditnehmers und die durchleitende Hausbank prüfen, ob der Antrag inhaltlich fachgerecht erstellt wurde. Dann kommt dieser zur Sachbearbeitung in die KfW-Kreditabteilung nach Berlin. Anhand einer Prüfliste werden dort die Randbedingungen der Gebäude eingegeben und jeder Antrag formal und inhaltlich auf Plausibilität geprüft. Es wird z.B. kontrolliert, ob die in den Merkblättern genannten Höchstwerte eingehalten sind. Wenn etwas unklar ist, fordert die Kreditabteilung Unterlagen nach und legt sie mir dann zur Stellungnahme vor. Meistens sind dies Fragen, bei denen es tiefer in die EnEV reingeht, z.B. zur Anlagentechnik und zu Wärmebrücken.
Wie hoch ist der Anteil fehlerhafter Anträge? Wo entstehen die meisten Fragen?
Die Anträge und Berechnungsunterlagen, die der Stabsstelle Nachhaltigkeit ...
Interview mit KfW-Sachverständigem