Am 16. Juli 2013 ist die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie gilt damit verbindlich für neue Verträge, die ab dem 17. Juli 2013 abgeschlossen werden. Zuvor hatte der Bundesrat (mit 35 von 69 Stimmen) der Verordnung aufgrund des engen Zeitrahmens ohne Änderungen zugestimmt, um ihr Inkrafttreten in der ausklingenden Legislaturperiode nicht insgesamt zu gefährden (Bericht von GEB-Newsletter).
Link zur Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) vom 10. Juli 2013 auf www.juris.de. GLR
HOAI