Nach der Verabschiedung der HOAI im Bundeskabinett am 29. April 2009 (Meldung im GEB-NL) wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure jetzt in den Ausschüssen des Bundesrats beraten und soll dann am 12. Juni 2009 in der Länderkammer abgesegnet werden.
Nur gemessen an der zwischenzeitlich zu befürchtenden Abschaffung der HOAI - durch das Zusammenstreichen ihres Anwendungsbereichs - ist der aktuelle Stand der 6. HOAI-Novelle als Erfolg zu bewerten. Mit dem Erreichten will sich der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) aber nicht zufrieden geben. Unakzeptabel ist für den AHO insbesondere die Ausgliederung der Leistungen für Umweltverträglichkeitsstudien, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Leistungen für Bodenmechanik; Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen in einen unverbindlichen Teil der HOAI. Es geht aber auch um die Höhe der Honorare. Die Anhebung der Tafelwerte um pauschal 10% wird zwar vom AHO akzeptiert, aber nur vorbehaltlich einer schnellen weiteren Anpassung an den tatsächlichen Bedarf, der laut Bundesregierung mit einem Gutachten festgestellt werden soll.
Bundesrat soll nächste Novelle verbindlich machen
Damit diese Verabredung zwischen den Berufsständen und Bundesregierung auch belastbar wird, soll sie amtlich gemacht werden. Darum fordern die Mitglieder des AHO mit großer Mehrheit den Bundesrat auf: „Der Bundesrat möge eine Entschließung verabschieden, dass die neu gewählte Bundesregierung die aufgelisteten wesentlichen Punkte in einer zweiten Novellierungsstufe kurzfristig wieder in das Bundeskabinett einbringt.“
Bei den „aufgelisteten wesentlichen Punkten“ handelt es sich um die Forderungen der Architekten und Ingenieure, die in dem Kabinettsbeschluss vom 29. April 2009 keine Berücksichtigung gefunden haben. Diese sollen nun in einer gemeinsamen Auflistung von AHO, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer an die Mitgliedsorganisationen übermittelt werden, damit diese ihre politischen Kontakte auf Landesebene für die Bundesratsbeteiligung zur 6. HOAI-Novelle nutzen. GLR
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