In zwei Beiträgen zum hydraulischen Abgleich wurde im GEB 10 und 11-2016 (s. Infokasten) kritisiert, dass es keinen einheitlichen Standard für den hydraulischen Abgleich gibt – weder für den Neubau noch für den Anlagenbestand. Die Leistungsbeschreibung des Verbands für Gebäudetechnik (VdZ) nennt die Verfahren A und B. Gleichzeitig werben zahlreiche Hersteller mit Systemen für den „automatischen hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen“. Dieser Begriff ist jedoch nicht eindeutig festgelegt und wird von den Anbietern unterschiedlich interpretiert. Nach welchen Verfahren und mit welcher Qualität der Abgleich hierbei durchgeführt wird, bleibt meistens im Dunkeln. Eine Art „Positivliste“ der Fördergeldgeber, die bescheinigt, welche Standards die Systeme erfüllen, gibt es nicht. Jeder Hersteller entscheidet, ob sein Produkt die selbst gesetzten Anforderungen erfüllt.
Ziel der Autoren ist es, einen einheitlichen Algorithmus für die Berechnung und damit eine Grundlage für eine Richtlinie zu schaffen, die weiterführend in eine Norm einfließen kann. Die Ostfalia Hochschule beschreibt ein Verfahren zur Berechnung von Zweirohrheizungen mit Heizkörpern und mit Flächenheizungen. Im Optimus-Projekt wurde nachgewiesen, dass der wirtschaftliche Vorteil eines hydraulischen Abgleichs bei Zweirohrheizungen mit Heizkörpern größer als bei anderen Systemen ist. Im vorliegenden Beitrag wird deshalb die Berechnung für diese Anlagen vorgestellt – von der raumweisen Heizlastberechnung bis zur Ermittlung des Volumenstroms je Heizkörper. Im zweiten Teil geht es dann weiter mit der Auswahl ...
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