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Regenerative Energien in bestehenden Heizungsanlagen

„Eigentümer von Gebäuden, für die ab dem 01.01.2009 der Bauantrag, die Bauanzeige oder Kenntnisgabe bzw. bei verfahrensfreien Vorhaben der Baubeginn erfolgt, sind verpflichtet, den Wärme- und Kälteenergiebedarf ihres Gebäudes durch eine anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien zu decken. (…)“ So formuliert es das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Wer ein Gebäude neu plant, muss also erneuerbare Energien einbinden.  Aber auch für den Bestand gibt es Vorschriften, die das verlangen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz Baden-Württemberg schreibt beispielsweise bei bestehenden Wohngebäuden seit dem 1. Januar 2010 vor, dass 15 Prozent des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden oder der Wärmeenergiebedarf um mindestens 15 Prozent reduziert wird – allerdings erst, wenn der zentrale Wärmeerzeuger, sprich der Heizkessel, ausgetauscht wird. Damit Anlagen mit regenerativen Energien möglichst effizient laufen, müssen alle Wärmeerzeuger sinnvoll eingebunden werden. Grundsatz für das Wärmequellenmanagement Gerade in vielen bestehenden Gebäuden kann ein Wärmeerzeuger, der erneuerbare Energie nutzt, den kompletten Wärmebedarf schwer alleine abdecken. Dann gilt es, regenerative Energien im Gebäudekonzept miteinander zu kombinieren bzw. sie unterstützend zu bestehenden Heizkesseln einzusetzen, um die Nutzung fossiler Brennstoffe zu reduzieren. Die Faustregel für das Zusammenspiel dieser unterschiedlichen Wärmequellen: regenerative Energien immer zuerst. Damit das volle Potenzial der erneuerbaren Energien ausgeschöp ...

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