Wichtiger Baustein für den effizienten Betrieb von Heizungsanlagen ist der hydraulische Abgleich in Verbindung mit einer Heizungsoptimierung: Die Optimus-Studie ( www.bit.ly/geb1286 ) hat gezeigt, dass mit diesen höchst effektiven und gering investiven Maßnahmen Endenergieeinsparungen für beheizte Gebäude zwischen 10 und 20 kWh/(m² a) erzielt werden können. Dies gilt vor allem für neu erstellte und energetisch teil- oder vollmodernisierte Gebäude sowie für Gebäude ab ca. Baujahr 1977. Würden alle Anlagen abgeglichen, könnten deutsche Haushalte jährlich Heizkosten in Höhe von 1,6 Mrd. Euro sparen. Der Verbrauch von Brennstoffenergie (ohne Hilfsenergie) ließe sich um mindestens 20,6 TWh/a verringern, gleichzeitig könnten die CO2-Emissionen um 5,6 Mio. Tonnen pro Jahr verringert werden.
Voraussetzung wäre eine verpflichtende Anforderung in der EnEV, die den hydraulischen Abgleich und die Heizungsoptimierung für jeden Neubau und als bedingte Nachrüstpflicht im Bestand bei wesentlichen Änderungen an Wärmerzeugung oder Gebäudehülle vorschreibt. Die Ostfalia fordert dies seit 2002, ebenso wie das Schaffen einer einheitlichen Berechnungsregel (DIN) für den hydraulischen Abgleich.
Der Gesetzgeber versucht jedoch, durch finanzielle Anreize den hydraulischen Abgleich zu etablieren. Maßnahmen, deren hohe Wirtschaftlichkeit vielfach nachgewiesen ist, werden also gefördert statt verpflichtend vorgeschrieben. Auch in der Schweiz zeigt die Auswertung von Förderprogrammen, dass sie Mitnahmeeffekte statt des gewünschten Erfolgs gebracht haben. Zukünftig soll ...
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Konfusion statt Optimierung
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