Gesetzliche Vorschrift für hydraulischen Abgleich?
Gibt es eine gesetzliche Grundlage, einen hydraulischen Abgleich durchzuführen? Verordnungen sind nach meinem Verständnis keine Gesetze, oder gilt eine der zitierten Verordnungen als Stand der Technik?
Die EnEV ist z. B. eine Verordnung, kein Gesetz, definiert aber sehr wohl bindende Anforderungen des Gesetzgebers. Der Unterschied ist eher, dass es des Energieeinspargesetzes EnEG bedarf, den Gesetzgeber zu ermächtigen, eine (nachrangige) Verordnung wie die EnEV zu erlassen. Es findet sich kein Passus in der EnEV, „der hydraulische Abgleich ist durchzuführen“.
Bei Normen liegt der Sachverhalt wieder anders. Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind für sich genommen nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen und Verordnungen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen allerdings, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie z. B. die EnEV auf sie verweisen. Daher können Sie die DIN V 4701-10, die DIN V 18599 o. a. durchaus anführen, wenn Sie darin relevante Aussagen finden.
Aber unabhängig von der formalen rechtlichen Lage: Ohne hydraulischen Abgleich ist die Funktionsfähigkeit zumindest gefährdet bzw. nicht festgestellt. Dringen Sie am besten gleich auf einen fachgerechten Abschluss der Arbeiten, und führen Sie die EnEV, die Normen und zur Abrundung auch Merkblätter an.Michael Keller
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