Will der Vermieter seine Wohnung modernisieren, indem er die Heizung von Kohleeinzelöfen auf Gasheizung umstellt, so muss dies der Mieter akzeptieren. Es handelt sich um eine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung. Dabei kommt es nicht auf die Bewertung des einzelnen Mieters an. Das Argument, die einzelnen Kohleöfen finde er behaglich, zieht hierbei nicht. Maßgeblich ist nach der Verkehrsanschauung, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen der Maßnahme eine Gebrauchswerterhöhung zugemessen wird. Das ist hier der Fall.
Landgericht Berlin, Aktenzeichen 65 S 144/15
Quelle: Juristischer Literatur-Pressedienst