Ob an den künftigen Ladesäulen nur die eigenen Mitarbeiter oder auch Dritte laden dürfen, ist eine von vielen essenziellen Variablen. Hinzu kommen bauliche als auch gesetzliche Rahmenbedingungen, in denen sich das Projekt bewegen muss.
Kirschbaum rät zu einem mittelfristigen Zeitplan. „Von der Entscheidung bis hin zur Inbetriebnahme und finalen Nutzung können schnell bis zu zwölf Monate vergehen. Sowohl Baugenehmigungen als auch die nötige Netzbereitstellung für die benötigte Kapazität der Ladesäulen machen das Vorhaben zu einem mittel- bis langfristigen Projekt.“
Fördermittel sollten mit bedacht werden. Allein in den vergangenen drei Jahren förderte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Aufbau von 22.400 Ladesäulen. Das BMVI unterstützt dabei die Ladesäulen-Hardware, den Netzanschluss sowie Modernisierungsmaßnahmen an bestehender Ladeinfrastruktur mit Förderquoten von bis zu 60 Prozent. Sollen Fördergelder genutzt werden, darf oftmals mit dem Bau der Ladeinfrastruktur erst nach der Genehmigung begonnen werden.
Frage der öffentliche Zugänglichkeit der Ladesäulen für E-Autos
Wichtig ist auch die Frage, ob die geplanten Ladesäulen öffentlich zugänglich sein sollen, beispielsweise in einem Parkhaus. Dann unterliege das Projekt automatisch der gesetzlichen Ladesäulenverordnung. Diese birgt wiederum zusätzliche Anforderungen an Hard- und Software. „Beispielhaft zu nennen wären da die Eichrechtskonformität oder die vorgeschriebene Möglichkeit einen Ladevorgang ad-hoc oder ohne Vertragsbeziehung starten zu können.“
Auch die Frage, wer die Infrastruktur nutzt ist für die Auslegung wichtig. Wird es sich dabei ausschließlich um den internen Fuhrpark handeln? Sollen mehrere Personen die Ladestationen nutzen, bedarf es bereits einer Authentifizierung der einzelnen Nutzer. Auch wenn die Möglichkeit bestehen soll, eine Rechnung für den geladenen Strom zu stellen, müssen in der Planung entsprechende Vorüberlegungen angestellt werden. Unternehmen, die mit ihrem Vorhaben mehr als nur die Versorgung ihrer eigenen Flotte planen, benötigen eine flexible Software, die alle Informationen über den Ladevorgang bis hin zur Abrechnung abbildet.
Der Betrieb einer Ladesäule und die Bereitstellung des dort geladenen Stroms sind zwei Rollen, die sich voneinander getrennt etabliert haben. Ladeinfrastrukturbetreiber oder „CPO“ (Charge Point Operator) sind für die Installation und den Betrieb einer Ladeinfrastruktur verantwortlich. Davon zu unterscheiden sind Elektromobilitätsanbieter bzw. „EMP“ (E-Mobility Provider). Diese bieten den Fahrern dann einen Zugang zur Ladeinfrastruktur über einen sogenannten Fahrstromvertrag, ähnlich, wie man es von seinem Hausstromanbieter kennt. Mit den unterschiedlichen Marktrollen sind auch andere Aufgaben verbunden. Die EMPs verantworten hierbei im Regelfall das Kundenmanagement wohingegen der CPO den technischen Betrieb sicherstellt. Viele Unternehmen und Stadtwerke fungieren simultan als EMP wie auch als CPO.
Abhängig von den technischen Möglichkeiten der anzuschaffenden Ladeinfrastruktur, dem Fahrprofil sowie dem Nutzerverhalten ergeben sich weitere wesentliche Aspekte für die Planung: Mit welchem Fahrzeugtyp wird die Ladesäule beispielsweise genutzt werden, welche Ladeleistung hat das Fahrzeug, ist es schnellladefähig, wann soll geladen werden und welche Zeit steht zum Laden des Fahrzeuges zur Verfügung? Die Antworten auf diese Fragen klären, welche Ladeleistung angebracht ist und ob eine AC-Ladesäule ausreicht oder eine DC-Ladesäule besser geeignet ist. Um hier Fehlern vorzubeugen, sollte die zu erwartende Anzahl der Ladevorgänge sowie die notwendige Leistung im Vorfeld definiert werden.
Ob öffentlich zugänglich oder nicht – die Liste baulicher Anforderungen ist lang und detailliert. So ist der Schutz vor Umwelteinflüssen ebenso beschrieben wie zulässige Umgebungstemperaturen und Luftfeuchtigkeit. Ist eine Authentifizierung des Fahrers an der Ladesäule erforderlich, um die Ladevorgänge zu monitoren, muss eine WLAN oder Mobilfunkanbindung vorhanden bzw. möglich sein.
Dass Hard- und Software miteinander kommunizieren können, ist nicht nur Grundvoraussetzung für Ladevorgänge, für die das Unternehmen später eine Rechnung stellen will. Auch für das Roaming und Lastmanagement bedarf es eines gemeinsamen Protokolls. Proprietäre Ladestationen, die nicht mit dem Standard- OCPP-Protokoll betrieben werden können, sind in ihrer Flexibilität stark eingeschränkt wenn es darum geht, flexible und herstellerübergreifende Abrechnungssysteme einzusetzen.
Die Umsetzung der Datensicherheit und der Schutz der persönlichen Daten müssen nach gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes, den Landesdatenschutzgesetzen und der Europäischen Datenschutzkonvention erfolgen. Das Hosting und die Verarbeitung der Daten in europäischen Rechenzentren ist damit ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl des Software-Partners. Quelle: chargecloud / pgl
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