Neben der Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug ging es Maßnahmen wie den barrierefreien Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht. Das betrifft auch Maßnahmen der energetischen Sanierung allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
Abgelehnt wurden ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. „Es ist unverständlich, warum etwa bei Doppelhäusern und Reihenhausanlagen ein Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf haben soll, die Fassade seines Gebäudeteils zu dämmen, sein Dach für Fotovoltaik oder Solarthermie einzusetzen oder beispielsweise ein Blockheizkraftwerk einbauen zu lassen oder Erdwärme zu nutzen“ schreibt die Fraktion. Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten“ befasste sich mit dem Verhältnis von Verwalter zu Eigentümern und wurde ebenfalls abgelehnt.
Auf Sicht der Hausverwalter kam Zustimmung. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) begrüßt die Reform, da sie Blockadehaltungen einzelner Eigentümer zurückweise. „Das nun beschlossene Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz gibt Eigentümergemeinschaften mehr Verantwortung und Pflichten. Blockadehaltungen einzelner Eigentümer werden aufgelöst und dringend notwendige Prozesse wie Sanierungen können einfacher umgesetzt werden”, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Durch die Reduzierung der erforderlichen Mehrheiten für Beschlüsse zu baulichen Maßnahmen werden auch energetische Sanierungen leichter möglich. „Hier wurde auf der Zielgeraden ein Kompromiss der Regierungskoalition gefunden, der die Beschlussfassung deutlich vereinfacht, aber Eigentümer auch vor finanzieller Überforderung schützen kann”, betont Kaßler. So sollen bei Sanierungsmaßnahmen nur dann alle Wohnungseigentümer die Kosten tragen, wenn die bauliche Veränderung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen wurde und auch nur dann, wenn die bauliche Veränderung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten Klimaneutralität in Wohngebäuden, aber auch im Hinblick auf die Verweigerungshaltung einiger Eigentümer, mit der sie sich nahezu jeglicher Maßnahme am Gemeinschaftseigentum verschließen, sei dies der richtige Weg.
Zustimmung kam auch von der Lobby der Energiewirtschaft, dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Mit der Verabschiedung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz räumt der Bundestag heute endlich ein Hindernis für den Durchbruch der Elektromobilität aus dem Weg. Mit dem Gesetz wird Mietern und Wohnungseigentümern die Errichtung privater Ladeinfrastruktur deutlich vereinfacht“, kommentierte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
Das sei insbesondere deshalb wichtig, da sich der Erfolg der Elektromobilität vor allem im Privaten entscheiden werde. Mehr als 80 Prozent der Ladevorgänge finden zuhause oder am Arbeitsplatz statt. Der Zugang zu Lademöglichkeiten ist ein wichtiges Kriterium für den Kauf eines Elektrofahrzeugs. Für Mieter und Wohnungseigentümer, die mehr als zwei Drittel aller Fahrzeughalter in Deutschland ausmachten, bestünden bislang große Hürden beim Aufbau von Ladeinfrastruktur, so der Verband. pgl