Normen und Vorschriften
Was ist bei Mischsystemen bzgl. der bauaufsichtlichen Zulassung zu beachten?
Das gesamte Materialpaket eines Wärmedämm-Verbundsystems (Kleber, Dämmplatten, Dübel, Unterputz, Gewebe, Oberputz, Abb. 1) gilt im baurechtlichen Sinne als ein Baustoff. Dieser muss einheitliche, europäisch abgestimmte Prüfkriterien erfüllen, um eine amtliche Zulassung zu erhalten. In den Zulassungen ist eindeutig festgelegt, dass alle Systemkomponenten vom gleichen Systemhersteller geliefert werden müssen.Unter „Mischsystem“ versteht man üblicherweise das Mischen von Systemkomponenten unterschiedlicher Hersteller durch den Verarbeiter (z. B. Kleber Fabrikat „A“, Dämmplatten Fabrikat „B“ und Oberputz Fabrikat „C“) oder auch der Einsatz von nicht systemzugehörigen Komponenten (z.B. ein besonders „günstig“ erstandenes Gewebe). Dies ist keinesfalls zulässig, da ein derartiger Materialmix keine amtliche Zulassung besitzt. Mit dem Einsatz eines Mischsystems wird gegen gültige Vorschriften verstoßen, da hiermit ein nicht zugelassener Baustoff verwendet wird. Daraus können sich rechtliche Konsequenzen ergeben, da z. B. der Nachweis der Standsicherheit und des Brandverhaltens nicht gegeben ist. Wenn so verfahren wird, kann nur ein Rückbau gefordert werden.
Welche Zulassungen muss ein WDVS erfüllen? Welche Normen muss ein WDVS einhalten ?
WDVS bedürfen einer amtlichen Zulassung, welche u. a. die Kriterien wie Brandverhalten, Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit für das jeweilige gepr&u ...
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