Mit dem zunehmenden baulichen Wärme- und Feuchteschutz sowie dem gestiegenen Anspruch an die Behaglichkeit hat die Luftdichtheit der Gebäudehülle einen völlig neuen Stellenwert erhalten. Die Anforderungen an die Luftdichtheit orientieren sich in Deutschland an den Vorgaben der EnEV [1], die in § 6 Abs. 1, Satz 1 fordert, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abzudichten ist. Detaillierte Angaben hierzu macht auch die DIN 4108 [2].
Will man also Bauschäden verhindern, muss die Luftdichtheit bei Neubauten und Sanierungen fester Bestandteil einer fachgerechten Bauplanung, Ausschreibung und Ausführung sein. Die Baupraxis zeigt jedoch immer wieder, dass es am Wissen um die Notwendigkeit luftdichter Anschlüsse doch sehr mangelt. Auf dem langen Weg von der Planung über die Ausschreibung bis hin zur Ausführung gehen häufig fest vereinbarte Vorgaben verloren und geraten zwischen die Mühlen der verschiedenen Gewerke, die sowohl untereinander als auch gegenüber der Planung häufig wenig Verständnis an den Tag legen, um die vielen neuralgischen Schnittstellen in einem Gebäude zu klären, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist (Abb. 1).
Auslegungsfragen sollen Klarheit schaffen
Die luftdichte Schicht verhindert die Konvektionsströme in tauwassergefährdete Bereiche im Bauteil-inneren. Im Allgemeinen befindet sich die Luftdichtheitsschicht raumseitig der Dämmebene und möglichst auch raumseitig der Tragkonstruktion. Hohlräume zwischen der Luftdichtheitsschicht und de ...
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