In der EnEV spielen Fenster und Verglasungen eine herausragende Rolle. Sie tragen je nach Gebäudeentwurf und Ausführung zu gut einem Drittel der Transmissionswärmeverluste von durchschnittlichen Wohngebäuden bei. In diesem Beitrag wird deshalb die Berechnung von Fenster-U-Werten detailliert aufgearbeitet. Dazu ist ein umfangreiches Regelwerk zu beachten.
Normen und Richtlinien
Die Energieeinsparverordnung bezieht sich für die Ermittlung des Fenster-U-Wertes ausdrücklich auf die DIN EN ISO 10077-1:2000-11 Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Ermittlung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Teil 1: Vereinfachtes Verfahren . Damit geht die Verordnung eindeutig von dem Uw-Wert für Fenster nach der Tabelle bzw. Berechnung dieser Norm aus (Abb. 1). Dagegen bezieht sich die baurechtliche Schiene mit der Bauregelliste (BRL) der Landesbauordnungen auf die DIN V 4108-4:2002-02 Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden - Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Kennwerte . Ein Beispiel dafür ist die Richtlinie über Fenster und Fenstertüren - FenTüR - (Fassung 2002-11). Die aktuelle BRL ist die Ausgabe 2005/1. Die Uw,BW -Werte in DIN V 4108-4 (Abb. 2) unterscheiden sich geringfügig von den in DIN EN ISO 10077-1 angegebenen Werten. Die DIN V 4108-4 wurde zwischenzeitlich auf den Stand 2004-07 fortgeschrieben. Sie enthält die gleiche Uw-Tabelle wie die Vorgängerausgabe.
Die Nachteile dieser Tabelle (Abb. 1) sind, dass
• sie für einen festen Rahmenanteil von lediglich 30 % aufgestellt ist
• sie Verglas ...
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Ermittlung des U-Wertes von Fenstern
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