Erhöhtes Komfortbewusstsein und steigende Energiekosten haben, bei gleichzeitigem Kostendruck, in den zurückliegenden Jahren dazu geführt, dass verstärkt energetische Qualitäten und Energiekenndaten von Wohngebäuden beachtet werden. Wird die Qualität hierbei nicht eindeutig vertraglich definiert, können zum Thema Energiekennzahl zwischen den Beteiligten unterschiedliche Auffassungen über den rechtlich geschuldeten Erfolg bestehen.
Häufig genug treten bereits Missverständnisse aufgrund inhaltlich nur sehr vage gehaltener Verkaufsprospekte oder Baubeschreibungen auf. Immer wieder wird mit Schlagwörtern - wie in der kommerziellen Werbung üblich - versucht, den Anschein einer guten Qualität hervorzurufen. Es fällt auf, dass der in vielen Zusammenhängen genannte Begriff Qualität .1)umgangssprachlich gleich einer guten Qualität gesetzt wird. Bestehen am Ende unterschiedliche Vorstellungen vom Qualitätsbegriff, können sich daraus Rechtsstreitigkeiten ergeben.
Unter dem Eindruck, dass Planung und Ausführung nicht den öffentlichen und zivilrechtlichen Vorgaben entsprechen, werden immer wieder Programme (auch Förderprogramme) aufgestellt2), in denen Anforderungen definiert sind, die durch unabhängige Qualitätssicherer geprüft werden. Bei Förderprogrammen, für die es finanzielle Zuschüsse gibt, wie zum Beispiel in3), taucht unvermeidlich die Frage der geschuldeten Qualität sowie die Klärung der Beschaffenheitsfrage auf. Inzwischen werden Qualitätssicherungen auch ohne Förderprogramme durchgeführt.
Was bedeutet Qualitätssicherung ?
Der Qualitätssi ...
Baulicher Wärmeschutz in der Planung (Teil 1)