Auf der Grundlage von 500 überprüften Wärmeschutznachweisen dokumentierte der erste Teil des Artikels in GEB 10/06 eindrücklich, welche Fehler bei der Überprüfung der Genehmigungsplanung (Stufe 1) sowie der Ausschreibung und Ausführungsplanung (Stufe 2) zutage treten. In diesem zweiten Teil geht es um Fehler, die sich bei der Überprüfung der Ausführung und Gebäudedichtheitsmessung (Stufe 3) ergeben haben. In [1] wurden verschiedene Unzulänglichkeiten bei der Planung des Wärmeschutzes vorgestellt. Daraus lässt sich ableiten, wie ein optimierter Planungsablauf strukturiert sein sollte:
Vorentwurf
Klären der wesentlichen Ziele (gemeinsam mit dem späteren Nutzer), die bei der späteren Konzeption einer Neubauplanung / Altbausanierung verfolgt werden sollen (Ausrichtung des Gebäudes, Klärung der Systemgrenzen und des beabsichtigten Dämm- und Anlagenstandards, Wärmeversorgungsstrategien usw.).
Entwurf
Nachweis der öffentlich-rechtlichen Anforderungen im Zuge der Entwurfsplanung, welcher auch die konkreten Nutzerwünsche einbezieht.
Ausführungsplanung
Fortschreibung der Planung, das heißt Erstellen der Ausführungsplanung und der Leistungsbeschreibungen, wobei die Ergebnisse des öffentlich-rechtlichen Nachweises zu würdigen sind. In Zweifelsfällen sollte sich der Planer immer wieder mit dem Auftraggeber absprechen. Möglicherweise ergeben sich auf diesem Weg bereits Veränderungen in den Bauteilgeometrien, Schichtenfolgen beziehungsweise Wärmebrückendetails und Anlagenstandards.
Ausführung
Überprüfung des ausgeführten Dämm- und Anlagenstanda ...
Baulicher Wärmeschutz in der Ausführung (Teil 2)