Vergleichsweise still haben sich die Länder bzw. ihre zuständigen Minister bisher verhalten, obwohl das GEG maßgeblich auf Forderungen des Bundesrats zurückgeht, diese aber eher halbherzig umgesetzt wurden. Erst am 13.02. hat sich der baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller zum GEG-Referentenentwurf geäußert:
„Das Gesetz bietet die große Chance, die bestehenden energiesparrechtlichen Vorschriften für Gebäude nicht nur formal zusammenzuführen, sondern grundlegend zu vereinfachen. Außerdem könnte die Bundesregierung mit dem Gesetz den Klimaschutz voranbringen, indem sie den Einsatz von erneuerbaren Energien auch bei bestehenden Gebäuden forderte. Darüber hinaus würden deutlich mehr Eigentümerinnen und Eigentümer ältere Gebäude künftig sanieren, wenn das Gesetz der individuellen, gebäudebezogenen Energieberatung ein stärkeres Gewicht verliehe und damit den Gebäudeeigentümern vernünftige und zukunftsfähige Sanierungsempfehlungen an die Hand gäbe. Leider hat die Bundesregierung all diese Chancen mit dem Gesetzesentwurf aber nicht genutzt.“
Mit dem Gesetzesentwurf leiste die Bundesregierung keinen wirksamen Beitrag dazu, ihr Ziel eines weitgehend klimaneutralen Gebäudebestandes bis zum Jahr 2050 erreichen zu können, kritisiert Untersteller weiter. Im Gesetzgebungsverfahren werde sich das baden-württembergische Umwelt- und Energieministerium deshalb dafür einsetzen, den Entwurf zu verbessern. „Hierbei darf es keine Abstriche bei der energetischen Qualität des Bauens geben“, betonte der Minister, schließlich würde man nicht für den nächsten Tag sondern für die kommenden Jahrzehnte bauen und sanieren. GLR