Am 23.01.2017 haben das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium eine aktuelle Version ihres Referentenentwurfs an die Verbände zur Kenntnis- und Stellungnahme versendet. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass sich der Gesetzentwurf noch in der Ressortabstimmung befindet, sodass sich noch Änderungen ergeben können. Das GEG soll das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführen und ein einheitliches Regelungssystem schaffen.
GEG-Entwurf, Bearbeitungsstand 23.01.2017
„Referentenentwurf“ ist der übliche Begriff für noch nicht von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwürfe; von der Bundesregierung beim Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzesvorlagen werden im Regelfall durch die Bundesministerien und dort insbesondere auf Referatsebene erarbeitet und früher wurden die Referatsleiter als Referenten bezeichnet. Der nächste Schritt ist der Regierungsentwurf – der von der Bundesregierung beschlossene und beim Deutschen Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf. Die Regierungsentwürfe unterscheiden sich häufig von den Referentenentwürfen, da sich im Abstimmungsprozess der Beteiligten (Bundesministerien, Länder, Verbände etc.) bis zum Kabinettbeschluss der Bundesregierung noch Änderungen ergeben können. Davon unabhängig ist nicht zu erwarten, dass der Regierungsentwurf des GEG ohne Änderungen vom Bundestag beschlossen wird.
Die Verbände können Stellungnahmen zum GEG-Entwurf bis zum 1. Februar 2017 bis Dienstschluss ausschließlich elektronisch an die zuständigen Ministerien übersenden. Damit haben sie nur sieben Tage Zeit für eine Stellungnahme. Davon werden viele der Verbandsvertreter noch den 31.01.2017 abziehen müssen, denn an diesem Tag findet von 10:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf statt.
Das BMWi hat angekündigt, alle eingehenden Stellungnahmen im Interesse der Transparenz auf der Homepage des BMWi zu veröffentlichen (sofern nicht bei der Übersendung ausdrücklich um vertrauliche Behandlung gebeten wird).
Die Möglichkeit zur Stellungnahme dürfte eine der letzten Gelegenheiten sein, auf die Vorlage für das Bundeskabinett Einfluss zu nehmen. Spätestens am 15.02.2017 muss der Gesetzentwurf im Bundeskabinett abgesegnet werden, um noch in der laufenden Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu können.
Auf welche Neuerungen sich Energieberater und Gebäudeplaner mit dem GEG einstellen müssen, werden wir in der GEB-Ausgabe 02-2017, die am 09. Februar und kurz vorher auf www.geb-info.de erscheint, auf Basis des Entwurfsstands vom 23.01.2017 aufzeigen. Das GEG soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Jetzt die nächsten beiden GEB-Hefte als kostenloses Probeabo testen. GLR