In der 1. Lesung wurde deutlich: Alle Fraktionen begrüßen die Zusammenführung des Energieeinsparrechts für Gebäude, wollen im weiteren parlamentarischen Verfahren aber zahlreiche, teilweise grundlegende Änderungen erreichen, wobei sie naturgemäß nicht die gleichen Ziele verfolgen. Die eigentliche fachliche Arbeit erfolgt jetzt in den Ausschüssen. Die erste Beratung kann über die Online-Dienste des Deutschen Bundestages nachverfolgt werden: Energieeinsparrecht für Gebäude soll vereinheitlicht werden, im Plenarprotokoll ab Seite 62.
Über den Entwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat bereits am 20. Dezember 2019 beraten und eine Stellungnahme mit zahlreichen Änderungsvorschlägen beschlossen (Bundesrat nimmt Stellung zum GEG-Entwurf). Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sich zu der der Stellungnahme noch schriftlich äußern wird. Die Änderungsvorschläge des Bundesrats haben nach einer Bewertung der GEB-Redaktion aber kein hohes Konfliktpotenzial. Eine der Forderungen des Bundesrats könnte sich aber auch zahlreiche der bundesweiten Förderprogramme auswirken:
In § 71 GEG-Entwurf soll eine Pflicht zum hydraulischen Abgleich ergänzt werden: „Beim Einbau oder Austausch des Wärmeerzeugers einer Wasserheizung sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der versorgten Gebäude verpflichtet, einen hydraulischen Abgleich der wasserführenden Heizungs- und Warmwassersysteme durchzuführen sowie einen Nachweis über die Anpassung der Heizkurve und Dimensionierung der Heizanlage zu erbringen.“
Der nächste Meilenstein ist nun, dass der Bundestag ein Gesetz beschließt, danach wird es dem Bundesrat zugeleitet. Laut Gesetzentwurf ist das Gesetzt nicht zustimmungsbedürftig.
Der erste Referentenentwurf für ein Gebäudeenergiegesetz wurde am 23. Januar 2017 den Ländern und Verbänden zur Anhörung zugesendet, erst drei Jahre danach hat er den Bundestag erreicht. Die Bundestags-Drucksache mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt den 22. Januar 2020 als Datum. Bereits am 8. Januar 2020 hat die Fraktion Die Linke die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/16393) aufgefordert, die eventuelle Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes offenzulegen.