Grobe handwerkliche Fehler sieht das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) in der vom Bundeskabinett beschlossenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). In einer Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bewertet das Netzwerk die beschlossenen Regelungen als nicht geeignet für das Erreichen der Klimaziele der Bundesrepublik. Die Novelle dokumentiere einen Kompromiss zwischen notwendigen Schritten und den vermeintlich politisch und gesellschaftlich umsetzbaren.
Der Beschluss greife mit einer Vielzahl kleinteiliger technischer Erfüllungsoptionen massiv in die Gestaltungsfreiheit der Gebäudeeigentümerinnen ein. Planende und beratende Sachverständige sowie das Handwerk begrenze es daher erheblich in ihren Möglichkeiten positiv zur Klimawende beizutragen. Außerdem schränke die Novelle mögliche technische Entwicklungen stark ein. Teilweise stünden die technologiefokussierten Vorgaben im Widerspruch zu praktischen und technischen Umsetzungsmöglichkeiten, zum Beispiel im Bereich der Nutzung von blauem Wasserstoff. Das Energieberater-Netzwerk erachte es als kontraproduktiv, kleinteilige Erfüllungsoptionen in ein Gesetz aufzunehmen und diese dann wieder durch inkonsistente Ausnahmeregelungen, die auch den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger missachten, zu entkräften.
Klare Bestimmungen statt kleinteiligen Vorgaben
Aufgrund dieser Kritik fordert das DEN Überarbeitungen der Novelle. Dazu gehört: den Erfüllungsgrad für erneuerbare Energie um verbindliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Gebäudehülle zu ergänzen. Das solle in Übereinstimmung mit den EU-Regelungen geschehen. Die Energieberatenden fordern den Verzicht von kleinteiligen technischen Vorgaben in einem Gesetz. Stattdessen solle die Vorgabe eindeutiger Zielwerte und den Verweis auf bundesweit einheitliche Ausführungsbestimmungen angestrebt werden. Das DEN hofft auf die Einführung eines bundeseinheitlichen Registers von Energieausweisausstellenden mit nachgewiesener Qualität und Unabhängigkeit. Damit schaffe die Bundesregierung ein einheitliches Bild für Energieberatende. Außerdem fordert das Netzwerk einen Rechtsanspruch auf Förderung unter Berücksichtigung sozialer Ausgewogenheit anstatt Ausnahmeregelungen für Gebäudeeigentümer. Abschließend besteht das DEN auf eine bundeseinheitliche Vollzugsregelung für die Umsetzung aller Pflichten aus dem GEG, die auch den Bestand umfasst.
„In der beschlossenen GEG-Novelle wird komplett auf die Umsetzung von Effizienzanforderungen (Endenergiestandards) durch die Gebäudehülle verzichtet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein hoher Wärmeschutzstandard nicht als Erfüllungsoption dienen soll“, kommentiert DEN-Vorständin Marita Klempnow. Es fehle außerdem an Regelungen zur Energieeffizienz der Gebäudehülle und erneuerbaren Energien. „Insgesamt sehen wir die Gefahr, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Demotivation und zu Verweigerungshaltungen bei Gebäudeeigentümern führen wird“, sagt Klempnow. Quelle: DEN / fk