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Sommerlicher Wärmeschutz - Grundflächen im DG mit ansetzen?

Guten Tag,

Ich habe den GEG-Nachweis für ein Wohnhaus erstellt. Bei der Ermittlung der Netto-Grundfläche für die Wohn-Ess-Küche im Rahmen des Nachweis des sommerlichen Wärmeschutz stellt sich für mich die Frage, ob man die Flächen im Dachgeschoss (im Abstellraum – Grundrisse siehe Anhang) mit ansetzten kann?

Ich selbst hätte nur die EG-Flächen berücksichtigt. Wie sehen Sie das?

Vielen herzlichen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen 

 

3 Antworten

Wieso sollte man die Flächen eines anderen Geschosses mitverwenden?

Literaturempfehlung: 

Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz
Kommentar zu DIN 4108-2:2013-02
Autoren:  Prof. Dr.-Ing. Thomas Ackermann, Prof. Dr.-Ing Franz Feldmeier, Prof. Dr.-Ing. Kurt Kießl, Prof. Dr.-Ing. Sven Steinbach

Dieses Buch ist bei mir auch nicht mehr weg zu denken !

Wieso sollte man die Flächen nicht mit einrechnen dürfen?


Die Räume stehen im Luftverbund und müssen daher gemeinsam nachgewiesen werden. Wieso sollte da nur die Fläche im EG zählen und die im DG nicht? Klar, der Luftraum zählt nicht als Fläche.

Mit der Flächenangabe wird ja die Größe des Raums und damit verbundene Speicherfähigkeit im Verhältnis zur Fensterfläche gesetzt. Die Flächen im DG bringen definitiv für den sommerlichen Wärmeschutz einen Vorteil, weil mehr Speicherfähigkeit vorhanden ist. Also kann man diese auch mit ansetzen, würde ich sagen.

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