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Wirtschaftsministerium kürzt Zuschüsse für Energieberatung wegen Erfolg

Die Energieberatungsprogramme werden derzeit stark nachgefragt. Die Anzahl der Anträge für Energieberatungen in Wohngebäuden hat bis Juli 2024 mit 80.000 einen neuen Höchststand erreicht. Eigentlich eine gute Nachricht. Doch für das Bundeswirtschaftsministerium ist sie Anlass, „angesichts der haushaltspolitischen Gesamtlage und der anhaltend hohen Nachfrage nach geförderten Energieberatungen“ die Zuschüsse zu senken. Deshalb reduziert es die Fördersätze ab dem 7. August von bisher 80 Prozent auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars und die maximale Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschüssen. Unverändert, also voll erhalten bleiben sollen der Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan und die höheren förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), zum Beispiel für die Gebäudehülle und Fenster.

Verbände reagieren empört

„Hier wird deutlich, dass das Förderprogramm Energieberatung für Wohngebäude zum Opfer seines eigenen Erfolgs gemacht wird“, kommentiert Marita Klempnow, Vorständin des  Deutschen Energieberater-Netzwerks (DEN). Sie ist sich sicher, dass die Kürzungen zu einem Rückgang bei der Sanierungsnachfrage führen werden, mindestens aber den Kommunikationsaufwand der Energieberaterinnen und Energieberater und damit auch die Kosten der Sanierungsfahrpläne deutlich erhöhen. Auch Stefan Bolln, Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH kritisiert die kurzfristige Ankündigung scharf: "Eine abrupte Förderkürzung ist jetzt schlichtweg das falsche Signal und lässt die Zielerreichung in weite Ferne rücken. Der GIH fordert daher eine schrittweise Umsetzung der Änderungen und keine Nacht- und Nebelaktion. Wir haben Vorschläge ungefragt eingebracht und wünschen uns die Berücksichtigung.“ Zudem sei eine ressortinterne Umschichtung der Fördermittel denkbar: Die 2023 nicht abgeflossenen Mittel aus der BEG-Einzelmaßnahmen könne man in die Beratungsprogramme umschichten und die Förderung in gemeinsamer Lösungsfindung für das nächste Jahr reformieren. Damit hätten alle Beteiligten genug Zeit, sich darauf einzustellen und die Mittel kämen mehr Bürger:innen zugute. Quelle: DEN / GIH / jb