Seit 1. Januar 2015 ist für das Förderprogramm, das weiterhin unter dem Namen „Energieberatung Mittelstand“ geführt wird, das BAFA als Bewilligungsbehörde zuständig. Der Grund für den Neustart und Umzug des Förderprogramms Energieberatung Mittelstand war die Anpassung an die EU-Effizienzrichtlinie, in der Vorgaben an die Inhalte von Audits (Energieberatungen) enthalten sind und eine Zusammenfassung aller Energieberatungsangebote beim BAFA.
Mit dem Neustart des Programms sind auch Änderungen verbunden. So entfällt die bisherige Aufteilung in Initial- und Detailberatung. Seit 1. Januar kann je Unternehmen eine Energieberatung und ggf. eine sich anschließende Umsetzungsbegleitung gefördert werden. Die Energieberatung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung erfolgen. Bisher wurden für die Initialberatung 80 % der förderfähigen Beratungskosten (maximal 1280 Euro) bezuschusst, für die Detailberatung 60 % (maximal 4800 Euro). Jetzt bekommen Unternehmen 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich eventuell in Anspruch genommener Umsetzungsbegleitung erstattet. Liegen die jährlichen Energiekosten bei maximal 10 000 Euro, liegt der Förderhöchstbetrag bei 800 Euro, über 10 000 Euro Energiekosten bei 8000 Euro. Erfolgte bisher die Antragstellung über die Regionalpartner der KfW, so ist der Antrag seit 1. Januar 2015 direkt über ein elektronisches Formular beim BAFA zu stellen. Anträge, die bis 31. Dezember 2014 gestellt wurden, werden noch von der KfW abgewickelt.
Wer darf beraten?
Die Listung in der KfW-Beraterbörse war bisher Voraussetzun ...
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Umzug von der KfW zum BAFA
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