Am 1. Dezember 2017 ist die Änderung der Richtlinie zur Antragsstellung bei Förderprogrammen wie „Vor-Ort-Beratung“ und „Individueller Sanierungsfahrplan iSFP“ in Kraft getreten. Sie erweitert den Kreis der Antragsberechtigten um Handwerker, Hersteller sowie Energieversorger. Diese müssen allerdings bestimmte fachliche Qualifikationen mitbringen und weiterhin eine neutrale Beratung gewährleisten.
Hottgenroth/ETU Software hat den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) des BAFA, den Energieberater freiwillig nutzen können, als neues Instrument zur Beratung in die aktuellen Versionen des Energieberater Professional und Energieberater 18599 integriert. Damit wird dem Eigentümer ein Schritt-für-Schritt-Sanierungsfahrplan für die nächsten Jahre an die Hand gegeben. Die Dokumentation ist leicht verständlich und ermöglicht den Bauherren einen guten und langfristigen Überblick über den energetischen Zustand und einen Sanierungsweg zu ihrem energieeffizienten Gebäude. Die einheitliche Darstellung der Ergebnisse und Sanierungsempfehlungen erfolgt in den Dokumenten „Mein Sanierungsfahrplan“ und „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“. Im Rahmen der Vor-Ort-Beratung fördert das BAFA den iSFP seit 1. Juli 2017. Damit kann – anstatt des bisherigen BAFA-Berichts – der individuelle Sanierungsfahrplan eingereicht werden. Für Kunden mit gültigem Energieberater-Software-Pflegevertrag ist der Sanierungsfahrplan seit Version 9.1.1.17 verfügbar.