Die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort – besser bekannt als BAFA-administrierte und BMWi-geförderte Vor-Ort-Beratung- wurde an einigen Stellen geändert. Das Programm war bisher bis 31. Dezember 2009 befristet, wird nun aber verlängert und ist damit bis 31. Dezember 2014 gesichert. Dies hat das BMWi zum Anlass für Änderungen genommen, durch die effektive Beratungs-Kombinationen gefördert werden. Die Neuerungen sind am 1. Oktober sofort wirksam geworden. Der Online-Antrag wurde zu diesem Zeitpunkt ebenfalls angepasst. Die wesentlichen Unterschiede zu den bisherigen Regelungen sind im Folgenden zusammengefasst.
Zusatz-Zuschüsse
Förderfähig sind nun auch Blower-Door-Untersuchungen als Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829, wenn die Ergebnisse in einen Vor-Ort-Beratungsbericht integriert werden. Eine separate Durchführung wird nicht gefördert. Die Luftdichtigkeitsprüfungen müssen nach anerkannten Regeln der Technik durch qualifizierte Personen und mithilfe dafür geeigneter technischer Hilfsmittel erfolgen. Dabei ist DIN 13829 Februar 2000 „Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden – Differenzdruckverfahren“ zu beachten. Die Ergebnisse sind in einem getrennten Abschnitt des Beratungsberichts zu dokumentieren, der auch aus der Inhaltsangabe hervorgehen muss. Das Messverfahren nach Verfahren A der DIN 13829 muss darin beschrieben, das im Anhang beizufügende Messprotokoll erläutert und d ...
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Richtlinie für Vor-Ort-Beratung geändert
Neuer Zuschuss für Luftdichtheits-Test
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