Im Standard-Bereich wird die Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden und Wohnungen gefördert, die über die Energieeinsparung hinaus geht. Dazu gehören Maßnahmen wie Änderung des Wohnungszuschnitts, Fenstererneuerung, Fußböden und Einbau von Standardheizungstechnik oder Sanitär- und Elektroinstallationen. Ebenso der Umbau für alten- oder behindertengerechtes Wohnen. In diesen Bereich können bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit günstig finanziert werden.
Verfahren und Leistungen
•Welche Gebäude sind in der Fördermaßnahme?
Wohngebäude mit abgeschlossenen Wohneinheiten sowie Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung einschließlich Wohn, Alten- und Pflegeheimen. Als Wohneinheiten zählen Appartements und Zimmer zum Wohnen. Nicht zu den Wohneinheiten zählen Gemeinschaftsräume wie Küchen, Bäder, Nebenräume, Treppenhäuser, Flure.
•Wie ist es bei gemischt genutzten Objekten?
Dort betrifft die Förderung den Teil der Gesamtkosten, der auf die Wohnfläche entfällt. Ist die Zuordnung jedoch nicht eindeutig, erfolgt die Aufteilung nach Quadratmeter-Anteilen.
•Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Vorhabensbeginn bei der KfW gestellt werden. Wird dieser Zeitrahmen überschritten, darf das Investitionsvorhaben bei Antragseingang nur zu weniger als 50 Prozent realisiert sein. Als Beginn eines Vorhabens zählt die Handwerksleistung vor Ort beziehungsweise der erste Spatenstich oder die erste Abschlagszahlung. Wird ein Antrag nach Vorhabensbeginn gestellt, muss ein Finanzierungsgespräch stattgefunden haben.
&bu ...
Abo-Inhalt
KfW-Programm .Wohnraum Modernisieren
Merkmale des Standards
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ GEB E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Archiv
+ Fokus GEB: Sonderhefte (PDF)
+ Weiterbildungsdatenbank mit Rabatten
+ Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten
uvm.