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KfW Produktverbesserungen und Neuaufstellung der Förderprogramme

Energieeffizient Sanieren (151/152): Produktverbesserungen zum 1. August 2015 Für Anträge, die ab dem 1. August 2015 bei der KfW eingehen gilt Folgendes: Der Förderhöchstbetrag für die KfW-Effizienzhäuser wird von 75 000 auf 100 000 Euro je Wohneinheit erhöht. Förderfähig sind zukünftig – analog zum Programm Vor-Ort-Beratung des BAFA – energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde (bislang 1. Januar 1995). Der Zeitraum für den Mitteleinsatz der abgerufenen Darlehensmittel wird von drei auf sechs Monate verlängert. Energieeffizient Bauen (153): Zahlreiche Neuerungen zum 1. April 2016 Die Förderung in Energieeffizient Bauen wird für die Antragstellung ab 1. April 2016 wie folgt neu aufgestellt: Zum 1. Januar 2016 treten die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Danach entspricht der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 nahezu den gesetzlichen Anforderungen der EnEV. Aus diesem Grund stellt die KfW die Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 zum 31. März 2016 ein (Antragseingang). Ab dem 1.  April 2016 wird der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit Tilgungszuschuss angeboten, der Neubauten fördert, bei denen ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs am Gebäude erzeugt und gespeichert wird. Für das KfW-Effizienzhaus 55 bietet die KfW zusätzlich ein vereinfachtes Nachweisverfahren an („KfW-Effizienzhaus 55 nach Referenzwerten“). Dabei können die Sachverständigen auf standardisierte Maßnahme ...

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