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KfW-Förderung für WEG

Während bei anderen Bauvorhaben zur energetischen Sanierung in erster Linie technische Probleme zu bewältigen sind, stellt die Sanierung bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in vielen Fällen hauptsächlich ein logistisches, rechtliches und psychologisches Problem dar: Bei Sanierungsvorhaben in WEG müssen die unterschiedlichsten Interessen einer Vielzahl von Eigentümern unter einen Hut gebracht werden. Das WEG-Recht ist zu beachten. Dabei muss zwischen Maßnahmen im Privat- und Gemeinschaftseigentum unterschieden werden. Die Förderung der Maßnahmen über die KfW ist komplex. Im Folgenden soll vor allem auf den letzten Punkt eingegangen werden, vorab aber eine kurze Zusammenfassung aller drei genannten Schwierigkeiten. Unterschiedliche Interessen der Eigentümer Mehr als die Hälfte (54 %) der Eigentümer in WEG sind Vermieter, ca. 42 % sind Selbstnutzer. Oft ist die Bereitschaft, in die Immobilie zu investieren sehr gering. Das Aufzeigen eines langfristigen Sanierungsplanes und der dauerhaft geringeren Energie- und Gesamtkosten durch eine gesamtheitliche Sanierung mit KfW-Mitteln kann hier einen Anreiz schaffen. Den Eigentümern sollte dabei vermittelt werden, dass es sinnvoller ist, für die Immobilie ein längerfristiges Instandhaltungs- und Sanierungskonzept zu entwickeln, als Flickschusterei zu betreiben und immer nur das gerade Nötigste stückweise zu sanieren. Ein solcher Sanierungsplan erfordert aber eine konkrete Planung, deren Auftragserteilung bereits die erste Hürde darstellt. Zudem kommt die eingesparte Energie nur dem Eigennutzer zugute, für Vermieter ist dies nicht sehr relevant ...

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