„Der Klimawandel ist unbestreitbar Realität und auch bei uns in Baden-Württemberg angekommen. Wir spüren das mit immer häufigeren Hitzewellen, Trockenperioden aber auch Starkregenereignissen. Besonders deutlich wurde das in diesem Sommer: mit 20,3 Grad Celsius Durchschnittstemperatur haben wir in diesem Jahr in Baden-Württemberg den zweitwärmsten August nach 2003 erlebt“, hob Umweltministerin Thekla Walker in Stuttgart hervor. Deshalb sei es wichtig, ambitionierte Maßnahmen gegen die Erderhitzung zu ergreifen und schädliche Treibhausgasemissionen zu senken. „Gleichzeitig müssen wir uns aber auch auf die Auswirkungen des Klimawandels vorbereiten. Denn nur so können wir Schäden und Kosten des Klimawandels in Grenzen halten. Kommunen, aber auch kleinere und mittlere Unternehmen sind hierbei wichtige Mitstreiter, deren Einsatz wir mit unserem Förderprogramm KLIMOPASS nun wieder unterstützen“, ergänzte Walker.
Mit der neuen Antragsphase haben sich auch folgende Neuerungen am Förderprogramm ergeben:
Um als Kommune am Förderprogramm KLIMOPASS teilnehmen zu können, ist ein Beitritt zum Klimaschutzpakt des Landes Voraussetzung. Eine Ausnahme gilt beim Modul A (Beratung) des Förderprogramms.
Die bisher im Programm vorgesehene Förderung von investiven Hitzemaßnahme in Heimen, Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten wird durch die Förderrichtlinie des Bundes „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ abgelöst. Dieses Förderprogramm soll über die kommenden Jahre fortgeführt und verstetigt werden. Eine Doppelförderung wird damit vermieden.
Das Förderprogramm unterstützt insbesondere Kommunen, aber auch kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg beim Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen.
Dabei richtet es sich an Kommunen, Landkreise, Regionalverbände, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, kommunale Unternehmen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg.
Neue Anträge können ab sofort bei der L-Bank gestellt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Umweltministeriums oder direkt bei der L-Bank. Quelle: UM Baden-Württemberg / pgl
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