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FÖRDERUNG

Qualitätssichernde Baubegleitung im Werk

Qualitätsgesicherte Fertighäuser erfüllen die Anforderungen der KfW-Bank an die Baubegleitung geförderter Eigenheime laut Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) ohne die sonst übliche Einbindung eines externen Sachverständigen. Die Sonderregelung gilt allerdings nur für Hersteller in der Qualitätsgemeinschaft Deutscher Fertigbau (QDF). Einzelheiten hat die KfW hier veröffentlicht.

Bei der Produktion und Montage werden in QDF-Mitgliedsunternehmen alle Schritte intern überwacht und bei KfW-geförderten Häusern die fachgerechte Ausführung schriftlich dokumentiert. Diese QDF-Qualitätsakte beinhaltet unter anderem Laufzettel, auf denen die Fachabteilungsleiter die fehlerlose Verrichtung der Arbeit an jeder einzelnen Station des Bauprozesses per Unterschrift bestätigen. Mit der QDF-Qualitätsakte können Hersteller und Bauherren gegenüber der KfW belegen, dass das errichtete Eigenheim tatsächlich ein „Effizienzhaus“ ist und den Förderbedingungen gemäß gebaut wurde. Die Regelung gilt für schlüsselfertige Häuser, bei denen Keller bzw. Bodenplatte im Leistungsumfang des Herstellers enthalten sind. GLR