Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zum 9. Juni 2008 seine Förderpraxis für die Kombination von Pelletheizungen und Solaranlagen umgestellt. Darauf hat der Deutsche Energie-Pellet-Verband (DEPV) hingewiesen. Nach Auskunft des BAFA würden dadurch alle aktuell noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Vorgänge in der Form bearbeitet, dass die jeweils höhere Förderung bei Kombianlagen bereits dann gewährt werde, wenn das installierte Pufferspeichervolumen der Anforderung im jeweiligen Fördersegment genüge. Eine Addition des jeweils erforderlichen Pufferspeichervolumens sei laut BAFA nicht mehr erforderlich. Die DEPV-Vorsitzende Beate Schmidt hatte zuvor beim BAFA angeregt, die seit diesem Jahr praktizierte Auslegung, die eine Addition der Mindestvolumina erforderlich machte, wieder zugunsten der ursprünglichen Regelung zu ändern. Die hatte es ermöglicht, den jeweils größeren Pufferspeicher als Mindestvolumen anzusetzen. Schmidt würdigte die Umstellung als einen „richtigen und wichtigen Schritt, durch den auch die Förderpraxis der hervorragend geeigneten Kombination von Pelletheizungen mit Solarthermie gerecht wird.“ GLR
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