Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch
Förderung

Neue Förderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft

© alexsl / iStock / Getty Images Plus
Um Unternehmen Investitionen in energieeffiziente Prozesse zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderprogramme in diesem Bereich neu ausgerichtet. Anstatt wie bisher die Fördergegenstände auf verschiedene Programme mit unterschiedlichen Voraussetzungen aufzuteilen, startet am 1. Januar 2019 ein einfacheres Modell: das Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Es ist technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen sind alle Maßnahmen förderfähig, die die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Die vier Module im Überblick:

Modul 1: Querschnittstechnologien (Pumpen, Motoren, Ventilatoren, usw.) für schnelle Effizienzgewinne mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.

Modul 2: Erneuerbare Energien zur Prozesswärmebereitstellung mit einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten.

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagementsoftware zur Unterstützung der Digitalisierung mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.

Modul 4: Technologieoffene Förderung von Investitionen, die Strom- oder Wärmeeffizienz steigern mit einer Förderquote von bis zu 40 % der förderfähigen Investitionskosten.

Die maximale Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Antragsteller oder Projekt. Die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse werden durch die Möglichkeit berücksichtigt, Förderung wahlweise als direkten Zuschuss beim BAFA oder als Teilschulderlass (zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss) bei der KfW zu beantragen. Eine Antragstellung ist bei der KfW (über die Hausbanken) und dem BAFA (über das Online-Portal) möglich. Weitere Informationen zum Investitionsprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“: www.bafa.de/eew oder www.kfw.de/295.

Das neue Programm ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung hocheffizienter Querschnittstechnologien, zur Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung, zur Förderung klimaschonender Produktionsprozesse sowie zur Förderung von Energiemanagementsystemen.

Ab Frühjahr 2019 wird zudem eine neue Richtlinie „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Wettbewerb“ das ehemalige Programm „STEP Up!“ mit neuen Konditionen ersetzen. In diesem Förderprogramm werden technologieoffen und branchenübergreifend Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Unternehmen über ein Wettbewerbsverfahren gefördert. Das Programm wird durch den VDI/VDE Innovation + Technik GmbH administriert. GLR

Tags