Ab Januar 2014 tritt eine neu gefasste Förderrichtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien in Kraft. Für ein Jahr befristet, werden dann Investitionen in die Umrüstung von Beleuchtungssystemen auf Strom sparende LED-Technik als Einzelmaßnahmen zusätzlich gefördert. Darüber hinaus wurde die Investitionsschwelle für die Förderung von Einzelmaßnahmen auf 2000 Euro verringert.

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Den Schwerpunkt der Förderanträge bildeten Investitionen, bei denen alte Anlagen durch den Einsatz gleich mehrerer modernster Technologien energieeffizienter gemacht wurden. Im Einzelhandel und der Kunststoffverarbeitung sowie einem Fitnesscenter investierten Unternehmen beispielsweise zwischen 100.000 Euro und 300.000 Euro in die Erneuerung von raumlufttechnischen Anlagen, Pumpen und Beleuchtungssystemen. Damit konnten Energieeinsparungen von bis zu 70 % erreicht werden. GLR
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