Am 4. Juni 2010 werden die Länder im Bundesrat über einen vom Freistaat Thüringen eingebrachten Entschließungsantrag befinden. Dieser sieht im Kern vor, dass der Bundesrat die Bundesregierung bittet, umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit im weiteren Verlaufe des Jahres 2010 Darlehen und Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm vergeben werden können. Dazu sei es erforderlich, kurzfristig die Aufhebung der Haushaltssperre beim Deutschen Bundestag zu beantragen.
Ausschüsse stehen hinter Thüringens Antrag
Mittlerweile wurde der Antrag in den Ausschüssen des Bundesrats beraten. Der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen ihrem Plenum, die Entschließung zu fassen. Der federführende Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat die Entschließung nach Maßgabe mehrerer Änderungen zu fassen. Zwei Änderungen sind besonders wichtig:
- Der Antrag soll für das „Marktanreizprogramm und die weiteren Klimaschutz-Förderprogramme“ gestellt werden. Damit würde sich die Entschließung auch auf die nationale Klimaschutzinitiative (z.B. kommunale Klimaschutzvorhaben und die Mini-KWK-Förderung) und auf das Programm für Energieeffizienz im Gartenbau erstrecken.
- Die Entschließung soll so erweitert werden, dass Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum entsteht: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, beim Marktanreizprogramm und den weiteren Förderprogrammen im Klimaschutz mittelfristig eine ausreichende Mittelausstattung sowie eine Verstetigung und Planbarkeit der Förderung zu gewährleisten.
Downloads
Bundesratsdrucksache 290/10 (Antrag des Freistaats Thüringen)
Bundesratsdrucksache 290/1/10 (Empfehlungen der Ausschüsse
Der Bundesrat stimmt über die Anträge voraussichtlich am 4. Juni 2010 ab. GLR
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