Der Bund hat seine Ankündigung nach dem Scheitern des Gesetztes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden im Vermittlungsausschuss (Bericht im GEB-Newsletter) umgesetzt: Bis 2020 stellt das Bundesbauministerium jährlich 300 Mio. Euro zur Verfügung, mit dem die KfW die Zuschussförderung in dem bestehenden Programm „Energieeffizient Sanieren“ erhöht. Mit den Aufstockungen in der Zuschuss- und in der Kreditvariante soll der Modernisierungsmarkt angekurbelt werden.
Die neuen Förderbedingungen, von denen insbesondere private Eigentümer profitieren, sind bereits gültig:
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen von 7,5 % auf 10 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 5000 Euro pro Wohneinheit
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 17,5 % auf 20 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 15.000 Euro pro Wohneinheit
- Erhöhung der Investitionszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 20 % auf 25 % der förderfähigen Kosten, maximaler Zuschussbetrag 18.750 Euro pro Wohneinheit
Parallel zu den Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen werden auch die Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante für die KfW-Effizienzhäuser 70 und 55 (aktueller effektiver Jahreszinssatz 1,00 %) angehoben. Eine Antragstellung wird aber erst 01. März 2013 über die Hausbanken möglich sein. Die Verbesserung der Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante im Einzelnen:
- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 70 von 10% auf 12,5% des Zusagebetrages, maximal 9375 Euro je Wohneinheit
- Erhöhung der Tilgungszuschüsse für den Standard KfW-Effizienzhaus 55 von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrages, maximal 13.125 Euro je Wohneinheit
Siehe auch: KfW: Qualitätssicherung und MAP-Kredit GLR