Die KfW hat für die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen zahlreiche Änderungen angekündigt.
Für Anträge, die ab dem 1. August 2015 für das Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) eingehen, gilt folgendes:
Die Förderung in Energieeffizient Bauen (153) wird für die Antragstellung ab 1. April 2016 neu aufgestellt:
Weitere Informationen dazu erhalten Sie im GEB 05 in den „Nachrichten“ und im KfW-Beraterforum .
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Für Anträge, die ab dem 1. August 2015 für das Programm Energieeffizient Sanieren (151/152) eingehen, gilt folgendes:
- Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser von 75.000 Euro auf 100.000 Euro je Wohneinheit.
- Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes auf Wohngebäude, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde.
- Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz von drei auf sechs Monate.
- Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt, sondern auf den Programmseiten kfw.de/151 oder kfw.de/152 aufgeführt.
Die Förderung in Energieeffizient Bauen (153) wird für die Antragstellung ab 1. April 2016 neu aufgestellt:
- Auslaufen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70 aufgrund der höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ab 2016.
- Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus.
- Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55.
- Erhöhung des Förderkreditbetrages auf von 50.000 auf 100.000 Euro je Wohneinheit.
- Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz von drei auf sechs Monate.
- Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung.
- Einführung einer Schutzklausel: Der Erwerb von Neubauten wird gefördert, wenn der Kaufvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht.
- Ab dem 1. April 2016 wird die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung“ (431) gefördert.
- Tilgungszuschüsse werden nicht mehr im Merkblatt aufgeführt.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie im GEB 05 in den „Nachrichten“ und im KfW-Beraterforum .
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