Durch die ebenfalls am 07. Januar 2015 versendete „KfW-Information für Multiplikatoren“ entstand der Eindruck, dass die Erhöhung der Tilgungszuschüsse nicht für private Modernisierer / Ersterwerber von saniertem Wohnraum zutrifft, da sie in der Rubrik „Wohnwirtschaft, Kommunale und soziale Infrastruktur“ bekannt gemacht wurde. Allerdings wurde auch das KfW-Programm 151 benannt, dass private Modernisierer / Ersterwerber von saniertem Wohnraum adressiert.
Die GEB-Redaktion hat sich noch einmal bei der KfW vergewissert: Die Tilgungszuschüsse sind für alle KfW-Effizienzhaus-Standards im gesamten KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ erhöht worden. GLR
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