Hohe Anforderung für Primärenergieeinsparung
Anträge für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen (Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 kW), können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Die neuen Konditionen gelten für Anträge, die ab dem 1. Januar 2015 beim BAFA eingegangen sind. Die Förderung soll eine besonders effiziente Erzeugung von Strom und Wärme anreizen. Die Richtlinie sieht deshalb hohe Anforderungen im Hinblick auf die Primärenergieeinsparung der Anlagen vor.Förderfähige Mini-KWK-Anlagen müssen die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertreffen. Die Primärenergieeinsparung gegenüber der getrennten Erzeugung von Wärme und Strom muss bei Anlagen bis 10 kW el mindestens 15 % und bei Anlagen von 10 bis einschließlich 20 kW el mindestens 20 % betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss vom Hersteller anhand von Prüfstands- und Referenzmessung durch Vorlage eines Prüfgutachtens eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen werden.
Es wird bei Vorliegen der Förderanforderungen gemäß Förderrichtlinie auf Antrag eine Basisförderung als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt. Zusätzlich zur Basisförderung können bei Nachweis weiterer Anforderungen eine Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ (Zusatzbonus 25 % der Basisförderung, serienmäßiger oder nachgerüsteter (zweiter) Abgaswärmeübertrager zur Brennwertnutzung und hydraulisch abgeglichenes Heizungssystem) und eine Bonusförderung „Stromeffizienz“ (Zusatzbonus 60 % der Basisförderung, zurzeit nur mit Brennstoffzellen erreichbar) beantragt werden.