Ab dem 1. Mai werden große Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung und zur Bereitstellung von industrieller Prozesswärme besser gefördert. Anlagen über 40 m² erhalten die Förderung über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“. Nach einer Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums können neben den von der KfW bereit gestellten Darlehen Tilgungszuschüsse in Höhe von 30% der Investitionskosten beantragt werden. Bis zum Redaktionsschluss am 18. April konnte die KfW aber noch keine Förderbedingungen zur Verfügung stellen.
Innovationsbonus
Ebenfalls startet am 1. Mai der „Innovationsbonus“ (Ausführungsbestimmungen).Privatleute und Unternehmen, deren Anlagen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, können damit die normale Fördersumme verdreifachen. Diese neue Regelung gilt – je nach Anlagentyp – für Solarkollektoren von 20 bis 40 m² Kollektorfläche zur Trinkwassererwärmung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme. Für diese Anlagen können die Förderanträge ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgerufen werden. Der Antrag ist anders als bei der aktuell im Marktanreizprogramm geltenden Basisförderung vor Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrags zu stellen! 2007 können (nur) bis zu 70 Anlagen gefördert werden.
Beide Programme hatte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel bereits am 8. Januar vorgestellt, sie mussten sich aber noch den Segen der EU-Kommission abholen. Den gab es auch für weitere Maßnahmen, die ebenfalls über das KfW-Programm „Erneuerbare Energien“ beantragt werden können: Förderung erhalten neu errichtete oder zu erweiternde Nahwärmenetze, die zu mindestens 50% mit regenerativer Wärme gespeist werden, finanziert werden Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse ab 100 kW Nennwärmeleistung und für Tiefengeothermieanlagen können zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse beantragt werden. GLR
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