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Förderung

Förderbekanntmachung für “Pilotprogramm Einsparzähler“

© DimitrovoPhtography / iStock / Thinkstock
Am 27. Mai 2016 ist im Bundesanzeiger die Förderbekanntmachung „Pilotprogramm Einsparzähler“ veröffentlicht worden ( Link zum Bundesanzeiger ). Sie soll den Trend zur Digitalisierung für Energieeffizienz nutzbar machen.

Förderfähig im Rahmen der Förderbekanntmachung „Pilotprogramm Einsparzähler“ sind Unternehmen, die ihren Kunden mit innovativen Pilotprojekten (zum Erproben / Demonstrieren) eine Mess- und Dienstleistungsinfrastruktur inkl. Mehrwertdiensten zur Einsparung von leitungsgebundenen Energien bereitstellen.

Denn viele Verbraucher in Haushalten sowie Verantwortliche in den Sektoren „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“ und Industrie möchten Energie und Kosten sparen, wissen aber im Einzelfall nicht genau wie. Die Herausforderung: Um Energie zielgenau und kostengünstig einzusparen, müssen dem Nutzer die Energieverbräuche und Benutzungsstunden möglichst gerätescharf bekannt sein.

Beispielsweise kann die digitale Erfassung von Bestandsgeräten oder Anlagen im konkreten Einzelfall individualisierte Hinweise und Mehrwertdienste zum Energiesparen geben. Der Endverbraucher soll durch auf seinen individuellen Geräte- und Anlagenbestand zugeschnittene Energiespartipps in die Lage versetzt werden, selbst informiert zu entscheiden und einzuschätzen, wie hoch die Verbräuche an Strom, Gas, Wärme und/oder Kälte unterschiedlicher Geräte sind, welche Geräte und Anlagen für den Energieverbrauch und die -kosten maßgeblich sind und wie der individuelle Energieverbrauch am besten gesenkt werden kann. Ein „Einsparzähler“ zeigt dem Nutzer also, mit welchen Maßnahme sich am meisten Energie und Geld einsparen lässt. GLR

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