Über die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative (zum Download) können energieeffiziente raumlufttechnische Geräte finanziell gefördert werden. Hierauf weist der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte, Bietigheim-Bissingen, hin. Die Fördermaßnahme betrifft die Sanierung von bestehenden Lüftungsanlagen und Nachrüstung von Lüftungsanlagen in Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen einer Grundsanierung. Eine entscheidende Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der Energieeffizienzklasse A+ des Herstellerverbands (Download der Richtlinie RLT 01, in der das Energieeffizienzlabeling dokumentiert ist).
Förderfähig sind alle Ausgaben bzw. Kosten der Investition für die Klimaschutztechnologie und die Ausgaben bzw. Kosten der Installation durch externes qualifiziertes Fachpersonal. Die Förderhöhe beträgt 25 % der Kosten. „Mit dieser Fördermaßnahme leistet die Bundesregierung einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung der ambitionierten Klimaschutzziele“, so Robert Baumeister, Vorsitzender des Herstellerverbands. Im Rahmen der „Klimaschutzinitiative des BMU“ sind für die Klima- und Lüftungstechnik folgende Förderungen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Gebäuden von Gemeinden, öffentlichen und gemeinnützigen Trägern und kulturellen Einrichtungen vorgesehen: Die Erneuerung bzw. Installation von raumlufttechnischen Geräten mit Wärmerückgewinnung, die Erneuerung bzw. Installation von Lüftungsgeräten mit Außenluft und Wärmerückgewinnung und der Austausch von alten Ventilatoren durch effizientere, direktbetriebene Ventilatoren mit drehzahlgeregelten Antrieben. GLR
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FÖRDERUNG